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ATLAS: Einführung des Europäischen Registrierungs- und Identifikationssystems (EORI)

Das Verfahren EORI

Stammdaten, die zu einer Zollnummer bei den deutschen Zollbehörden im IT-Verfahren ATLAS hinterlegt sind, werden ab dem 1. November 2009 zusätzlich in einer Datenbank auf europäischer Ebene gespeichert.

 

Hierzu wird das europäische Registrierungs- und Identifikationssystem für Wirtschaftsbeteiligte (EORI - Economic Operators' Registration and Identification System) eingeführt, über das die Daten an die EU übermittelt werden. Gespeichert werden die Daten der Wirtschaftsbeteiligten unter der sogenannten EORI-Kennnummer (s. AWA-Newsletter vom 17.04.2009).

 

Bildung der EORI-Kennnummer

Die EORI-Kennnummer besteht aus der Zollnummer, ergänzt um ein zweistelliges Länder-Präfix (in Deutschland "DE"). Voraussetzung für die Generierung der EORI-Kennnummer ist die Zustimmung der Wirtschaftsbeteiligten im Antragsformular auf Erteilung der Zollnummer zur Weiterleitung der Antragsdaten an die Datenbank der Europäischen Union.

 

Verfahren

Das Vorhalten der Daten von registrierten Wirtschaftsbeteiligten (Inhaber einer Zollnummer) in der EORI-Datenbank ist Voraussetzung für die Zollabfertigung in der Europäischen Gemeinschaft. Ohne EORI-Kennnummer sind ab dem 1. November 2009 zollrechtliche Handlungen in der Europäischen Gemeinschaft grundsätzlich nicht mehr möglich. Ausgeschlossen ist damit ebenfalls die Verwendung der Zollnummer sowie die Inanspruchnahme von evtl. bewilligten Verfahrenserleichterungen.

 

Wichtiger Hinweis

Für die Datenübermittlung an die Kommission der Europäischen Gemeinschaft und die Einrichtung der künftigen Abfragemöglichkeit durch andere Wirtschaftsbeteiligte ist es gemäß Bundesdatenschutzgesetz erforderlich, dass die Wirtschaftsbeteiligten die Einwilligung schriftlich erteilen. Insbesondere bedarf es der Einwilligung, dass die Stammdaten künftig an die Kommission der Europäischen Gemeinschaft zur dortigen Abfrage durch Behörden anderer europäischer Mitgliedstaaten übermittelt werden.

 

Eines separaten Antrages auf Erteilung dieser EORI-Kennnummer bedarf es nicht, da für die Inhaber einer Zollnummer automatisch eine entsprechende EORI-Kennnummer generiert wird.

 

Über die rechtlichen Hintergründe und das weitere Verfahren im Zusammenhang mit der EORI-Kennnummer werden Sie durch ein separates Schreiben des IWM Zoll unterrichtet.

 

© Bundesministerium der Finanzen

Quelle: www.zoll.de