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Der Zugelassene Ausführer im Unionszollkodex (UZK)

In weniger als einem Jahr soll der Unionszollkodex (UZK) voll anwendbar sein. Derzeit sorgt insbesondere ein Detail des UZK für Verunsicherung bei vielen Wirtschaftsbeteiligten: Was passiert mit dem Status des Zugelassenen Ausführers (ZA)? Weder im Unionszollkodex noch in den aktuellsten Entwürfen der Delegierten Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte ist der Begriff im Wortlaut noch vorhanden. In diesem Zusammenhang tauchen auch vermehrt unterschiedliche Aussagen im Hinblick auf die Frage auf, ob Unternehmen zukünftig nur als Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO) von den bisherigen Verfahrenserleichterungen im Rahmen des Status als Zugelassener Ausführer profitieren können.

Zugelassener Ausführer im UZK

Der ZA ist unter seinem eigentlichen Titel nicht mehr im UZK zu finden. Die Reglungen im UZK lassen aber die Vermutung zu, dass der Zugelassene Ausführer bzw. ähnliche wie dem ZA genehmigte Verfahrenserleichterungen, in Zukunft in der vereinfachten Zollanmeldung angesiedelt sein könnten.

Mit Blick auf den AEO deutet nach dem aktuellen Stand der Regelungen nichts darauf hin, dass die AEO-Bewilligung zum Start der vollen Anwendbarkeit des UZK Voraussetzung für die weitere Nutzung der dem Zugelassenen Ausführer gestatteten Verfahrenserleichterungen sein wird. Allerdings wird der Antragsteller ähnliche Voraussetzungen erfüllen müssen wie ein Inhaber des AEO-Zertifikats für zollrechtliche Vereinfachungen.
Der AEO-Status wird in Zukunft immer mehr an Bedeutung gewinnen und die Bewilligungsvoraussetzungen für die Nutzung von Verfahrenserleichterungen oder besonderer Verfahren werden sich stärker jenen der AEO-Bewilligung angleichen. Insofern sollten Unternehmen den Status des AEO weiterhin als wertvolle und erstrebenswerte Option im Blick behalten.

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Links:

<link http: ec.europa.eu taxation_customs customs customs_code union_customs_code index_de.htm external-link-new-window external link in new>Der Zollkodex der Union: eine Neufassung des modernisierten Zollkodex
<link http: ec.europa.eu transparency regdoc external-link-new-window external link in new>Entwürfe Delegierte Verordnung (EU)

Quelle:

<link http: ec.europa.eu index_de.htm external-link-new-window external link in new>Europäische Kommission


AWA empfiehlt

<link http: www.unionszollkodex.de external-link-new-window external link in new>Der Unionszollkodex
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Die AWA-Konferenz zum UZK
am 28.09. und 29.09.2015 in Münster