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Das neue Energiesteuergesetz tritt heute in Kraft

Mit dem "Gesetz zur Neuregelung der Besteuerung von Energieerzeugnissen und zur Änderung des Stromsteuergesetzes" vom 15. 7. 2006 ist in Art. 1 ein neues Energiesteuergesetz (EnergieStG) vorgesehen, dass das Mineralölsteuergesetz vollständig ersetzt. Art. 2 sieht Änderungen des Stromsteuergesetzes (StromStG) vor. Diese Regelungen sind am heutigen Tage in Kraft getreten. Es ist davon auszugehen, dass die neue Energiesteuer-Durchführungsverordnung (EnergieStV - [DV]) und die geänderte StromStV, die im Moment lediglich im Entwurf vorliegen, auch bald beschlossen werden wird.

 

Das neue Energiesteuerrecht dient der Umsetzung der Energiesteuerrichtlinie 2003/96 vom 27.10.2003 der Europäischen Union in nationales Recht und enthält folgende Änderungen:.

 

Neben der Besteuerung von Mineralöl erfolgt auch die Besteuerung von Kohle, tierischen und pflanzlichen Ölen und Fetten sowie von Alkohol und Biokraftstoffen.

 

Neu geregelt wird u.a. die Besteuerung von Erdgas. Das Verfahren der Besteuerung von Erdgas wird an die Vorgaben der Energiesteuerrichtlinie angepasst. Die Steuer entsteht nicht mehr mit der Aufnahme des Erdgases in das Leitungsnetz, sondern erst mit dem Zeitpunkt der Lieferung an den Verbraucher.

 

Die steuerliche Behandlung zur Stromerzeugung verwendeter Energieerzeugnisse wird neu geregelt und grundsätzlich von der Steuer befreit. In diesem Zusammenhang werden auch die Vorschriften zur Steuerbegünstigung von Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung wesentlich vereinfacht.

 

Ebenfalls eine Neuregelung erfährt die teilweise Besteuerung der Biokraftstoffe. In der Land- und Forstwirtschaft verwendete reine Biokraftstoffe bleiben von der Steuer befreit.

 

Mit einer gesetzlichen Definition des Begriffes "Verheizen" werden die gesetzgeberischen Konsequenzen aus der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 29. April 2004 gezogen. Zugleich werden bestimmte energieintensive Prozesse auf Grundlage der Energiesteuerrichtlinie steuerlich begünstigt. Damit sollen durch die neue Definition des Begriffes "Verheizen" bedingte Nachteile für Unternehmen, die durch die derzeitige Auslegung begünstigt sind, vermieden werden.

 

Für Gasöle, die steuerfrei als Kraftstoff in der Schifffahrt verwendet werden, wird eine Kennzeichnungspflicht eingeführt, um den Schutz vor missbräuchlicher Verwendung zu erhöhen.