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Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat Informationen zu neuen Allgemeingenehmigungen (Nr. 26 und Nr. 27) auf seiner Website veröffentlicht.

Neue Allgemeine Genehmigungen zur Verbringung von Rüstungsgütern

In Umsetzung des Art. 5 Abs. 2a der Intra-EU-Verteidigungsgüterrichtlinie (Richtlinie 2009/43/EG) wurden am 20. Juni 2012 die Allgemeinen Genehmigungen Nr.. 26 und Nr. 27 bekannt gemacht. Diese begünstigen Verbringungen ausgewählter Rüstungsgüter des Teils I Abschnitt A der Ausfuhrliste, wenn der Empfänger der Güter den Streitkräften eines Mitgliedstaats der EU angehört oder als Auftraggeber im Bereich der Verteidigung handelt, der einen Erwerb für die ausschließliche Verwendung durch die Streitkräfte eines Mitgliedstaats tätigt (Allgemeine Genehmigung Nr. 26) oder wenn der Empfänger ein Unternehmen ist, das gemäß Artikel 9 der o .g. Richtlinie zertifiziert wurde (Allgemeine Genehmigung Nr. 27)

Allgemeine Genehmigung Nr. 26

Durch die Allgemeine Genehmigung Nr. 26 werden Verbringungen von bestimmten Rüstungsgütern begünstigt, wenn der Empfänger den Streitkräften eines Mitgliedstaates der EU angehört oder als Auftraggeber im Bereich der Verteidigung handelt. Erfasst werden somit folgende Verbringungsfälle:

  • Der Empfänger gehört den Streitkräften eines Mitgliedstaates an oder
  • Der Empfänger handelt als Auftraggeber im Bereich der Verteidigung und tätigt den Erwerb für die ausschließliche Verwendung durch die Streitkräfte eines Mitgliedstaates.

Begünstigt sind Verbringungen von Gütern des Teils I Abschnitt A der Ausfuhrliste, mit folgenden Ausnahmen:

  • Güter der Kriegswaffenliste (Anlange zum KWKG)
  • Munition, die in der Nummern 0003a des Teils I Abschnitt A der Ausfuhrliste genannt ist, für von der Nummer 0012 des Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste erfasste Waffen sowie
  • Güter, die in den Nummern 0001, 0002, 0005c, 0007, 0011, 0012, 0015a, 0017c, 0017f, 0017g, 0018, 0019, 0020, 0021c, 0022b des Teils I Abschnitt A der Ausfuhrliste erfasst sind.

Um die Allgemeine Genehmigung Nr. 26 nutzen zu können, müssen sich die Unternehmen als Nutzer dieser Allgemeinen Genehmigungen registrieren. Die Registrierung erfolgt wie bisher vor der ersten Verbringung oder innerhalb von 30 Tagen danach. Ein entsprechendes Programm zur Registrierung auf elektronischem Weg steht auf der BAFA-Homepage zur Verfügung.

Daneben sind getätigte Verbringungen halbjährlich zu melden. Die Meldepflicht ist erstmals für Verbringungen ab dem 1. Juli 2012 zu erfüllen. Die Meldungen sind während des Januar 2013 einzureichen.

Allgemeine Genehmigung Nr. 27

Durch die Allgemeine Genehmigung Nr. 27 werden Verbringungen von bestimmten Rüstungsgütern begünstigt, wenn der Empfänger von dem Staat, in dem er niedergelassen ist, gemäß Art. 9 der Intra-EU-Verteidigungsgüterrichtlinie zertifiziert wurde.

Mit der Zertifizierung soll die Zuverlässigkeit des Empfängers bescheinigt werden. Der Vorteil des zertifizierten Unternehmens liegt im erleichterten Erhalt von Rüstungsgütern und damit in der Sicherung der Lieferkette. Nähere Einzelheiten zu dem Zertifizierungsverfahren entnehmen Sie bitte unserem <link http: www.ausfuhrkontrolle.info ausfuhrkontrolle de _blank external-link-new-window external link in new>Merkblatt – Zertifizierungsverfahren nach § 2a AWG, § 2a AWV und Art. 9 der Verteidigungsgüterrichtlinie (2009/43/EG)

Begünstigt sind Güter des Teils I Abschnitt A der Ausfuhrliste in folgenden Nummern:

  • 0003, 0006, 0009a, b, f, g, 0010a, 0010b, 0010d, 0010e, 0010f, 0010g, 0010h,0010i, 0013, 0016, 0017h sowie
  • Software und Technologie der Nummern 0021a, 0021b1, 0022a für Güter der vorgenannten Nummern des Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste, sofern diese Güter nicht nach Ziffer 4.2 ausgeschlossen sind.

Ausgenommen sind Güter der Kriegswaffenliste (Anlage zum KWKG) sowie die in der Nummer 0003a des Teils I Abschnitt A der Ausfuhrliste genannte Munition für von der Nummer 0012 des Teils I Abschnitt A der Ausfuhrliste erfasste Waffen.

Um die Allgemeine Genehmigung Nr. 27 nutzen zu können, müssen sich die Unternehmen als Nutzer dieser Allgemeinen Genehmigungen registrieren. Die Registrierung erfolgt wie bisher vor der ersten Verbringung oder innerhalb von 30 Tagen danach. Ein entsprechendes Programm zur Registrierung auf elektronischem Weg steht auf der BAFA-Homepage zur Verfügung.

Daneben sind getätigte Verbringungen halbjährlich zu melden. Die Meldepflicht ist erstmals für Verbringungen ab dem 1. Juli 2012 zu erfüllen. Die Meldungen sind während des Januar 2013 einzureichen.

Abgabe von Meldungen getätigter Verbringungen

Verbringungen, die ab dem 1. Juli 2012 unter Nutzung der Allgemeinen Genehmigungen Nr. 26 und Nr.. 27 getätigt wurden, müssen dem BAFA gemeldet werden. Diese Meldungen sollten über das ELAN-K2-Portal erfolgen. Dabei können die Meldungen mittels eines elektronischen Meldeformulars direkt im ELAN-K2 System oder über eine vom BAFA zur Verfügung gestellte Schnittstelle mittels einer hochzuladenden XML-Datei erfasst werden.

Für die Nutzung des ELAN-K2 Systems ist vorab eine Registrierung für dieses System erforderlich. Der Zugang zu diesem System erfolgt über einen Link „Login und Registrierung ELAN-K2“ auf der<link http: www.ausfuhrkontrolle.info _blank external-link-new-window external link in new> Internet-Homepage des BAFA und den Stichworten „Antragstellung, ELAN-K2 Informationen“.

Das BAFA hat auf seiner Homepage detaillierte Anleitungen zur Anwendung des ELAN K2-Portals sowie zur Anmeldung, Meldung oder Abmeldung bei der Nutzung der Allgemeinen Genehmigungen veröffentlicht. Diese stehen unter den Menüpunkten „Antragstellung“ und „Allgemeine Genehmigungen“ zum Download bereit. Das alte ELAN-System wurde abgeschaltet; zudem besteht die Möglichkeit der Diskettenanmeldung nicht mehr. Näheres hierzu finden Sie unter der Rubrik Antragstellung – Allgemeine Genehmigungen.

Quelle: <link http: www.ausfuhrkontrolle.info ausfuhrkontrolle de verfahrenserleichterungen allgemeingenehmigungen index.html _blank external link in new>Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Link: <link http: www.ausfuhrkontrolle.info ausfuhrkontrolle de verfahrenserleichterungen allgemeingenehmigungen agg_26_2012.pdf _blank external link in new>Die Allgemeingenehmigung Nr. 26 (Streitkräfte) 

Link: <link http: www.ausfuhrkontrolle.info ausfuhrkontrolle de verfahrenserleichterungen allgemeingenehmigungen agg_27_2012.pdf _blank external link in new>Die Allgemeingenehmigung Nr. 27 (Zertifizierte Empfänger)

Seminartipp:

<link https: www.awa-seminare.com seminare termine seminar-details thema der-ausfuhrverantwortliche-2012 _blank external-link-new-window external link in new>Der Ausfuhrverantwortliche - 2012

<link https: www.awa-seminare.com seminare termine seminar-details thema start-up-seminar-zoll-2012 _blank external-link-new-window external link in new>Start Up Seminar Zoll - 2012

<link https: www.awa-seminare.com seminare termine seminar-details thema kriegswaffenkontrollgesetz-kwkg-2012 _blank external-link-new-window external link in new>Kriegswaffenkontrollgesetz (KWKG) - 2012