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Das BAFA veröffentlicht neue Merkblätter zu den Allgemeingenehmigungen

Neue Merkblätter zu Allgemeinen Genehmigungen und den diesbezüglichen Registrier- und Meldeverfahren
Mit dem in Kraft Treten neuer Allgemeiner Genehmigungen der Union mit der Verordnung (EU) Nr. 1232/2011 für bestimmte Ausfuhren von Dual-use Gütern wurden die nationalen Allgemeinen Genehmigungen für Dual-use Güter geändert und die diesbezüglichen Registrier- und Meldeverfahren für alle Allgemeinen Genehmigungen neu gestaltet.
In Umsetzung der Intra-EU-Verteidigungsgüterrichtlinie (Richtlinie 2009/43/EG) traten ebenfalls neue Allgemeine Genehmigungen im Bereich der Rüstungsgüter in Kraft. Anlässlich dieser Änderungen veröffentlicht das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) drei neue Merkblätter über die Nutzung der Allgemeinen Genehmigungen und der diesbezüglichen Registrier- und Meldeverfahren.
Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Link: Merkblatt zu Allgemeinen Genehmigungen und den diesbezüglichen Registrier- & Meldeverfahren

Teil I: Erläuterungen zu Allgemeinen Genehmigungen für Güter mit doppeltem Verwendungszweck (ohne Registrier- und Meldeverfahren)

Teil II: Erläuterungen zu Allgemeinen Genehmigungen für Güter des Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste (ohne Registrier- und Meldeverfahren)

Teil III: Erläuterungen zum Registrier- und Meldeverfahren

Seminartipp:

Ausfuhrliste – Das Update 2012

European Export Controls - 2012