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Cyberangriffe: Europäischer Rat verlängert Sanktionsregelung

Der Europäische Rat verlängert die restriktiven Maßnahmen gegen Cyberangriffe auf die EU oder ihre Mitgliedstaaten um ein Jahr, bis zum 18. Mai 2021.

Somit kann die Europäische Union weiterhin gezielte restriktive Maßnahmen gegen Personen oder Organisationen verhängen, die an Cyberangriffen beteiligt sind. Auch als Reaktion auf Cyberangriffe gegen Drittstaaten oder internationale Organisationen können restriktive Maßnahmen verhängt werden. Mit der Sanktionsregelung sollen auch böswillige Cyberaktivitäten, die die Coronavirus-Pandemie ausnutzen, verhindert werden.

Zu den restriktiven Maßnahmen gehören ein Verbot der Einreise in die EU und ein Einfrieren der Vermögenswerte von Personen und Organisationen. Darüber hinaus ist es Personen und Organisationen aus der EU verboten, den Personen und Organisationen, die in der Sanktionsliste aufgeführt sind, finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen.

Quellenangaben

Beschluss (GASP) 2020/651

Rat verlängert Sanktionsregelung gegen Cyberangriffe bis zum 18. Mai 2021

EUR-Lex

Europäischer Rat

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster

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