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ATLAS-Einfuhr: Sicherheitsleistung bei Zollkontingenten

Das IT-Verfahren ATLAS wurde dahingehend angepasst, dass für nicht-kritische Zollkontingente keine Sicherheitsleistung mehr erforderlich ist.

Zu beachten ist allerdings, dass ein beantragtes Zollkontingent zwischen der Abgabe der Zollanmeldung und der Überlassung der Ware in den zollrechtlich freien Verkehr kritisch werden kann. In diesen Fällen ist die Überlassung der Ware ohne vorherige Hinterlegung einer Sicherheit nicht möglich. Dies gilt auch im Zuge eines beantragten Zahlungsaufschubs.

Weitere Informationen können Sie der ATLAS-Info 0036/20 entnehmen.

Quellenangaben

ATLAS-Info 0036/20

Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund)

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster

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