Das IT-Verfahren ATLAS wurde dahingehend angepasst, dass für nicht-kritische Zollkontingente keine Sicherheitsleistung mehr erforderlich ist.
Zu beachten ist allerdings, dass ein beantragtes Zollkontingent zwischen der Abgabe der Zollanmeldung und der Überlassung der Ware in den zollrechtlich freien Verkehr kritisch werden kann. In diesen Fällen ist die Überlassung der Ware ohne vorherige Hinterlegung einer Sicherheit nicht möglich. Dies gilt auch im Zuge eines beantragten Zahlungsaufschubs.
Weitere Informationen können Sie der ATLAS-Info 0036/20 entnehmen.
Quellenangaben
Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund)
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
Seminartipps
Einfuhr von Schutzausrüstung
Abgabenbefreiungen, Tarifierung, Codierung, Technische Anforderungen, Einfuhrbeschränkungen
Nächster Termin:
- 26.05.2020 von 15:30 bis 17:15 Uhr
ATLAS Export
Bestandsaufnahme, Rück- und Ausblick auf kommende Änderungen und neue ATLAS-Releases
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ATLAS-Export – das Update
Bestandsaufnahme, Rück- und Ausblick auf kommende Änderungen und neue ATLAS-Releases
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ATLAS-Import – das Update
Bestandsaufnahme, Rück- und Ausblick, angrenzende Themen und deren Umsetzung in ATLAS
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- 01.12.2020 in München