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Corona: Keine Zölle und Einfuhrumsatzsteuer auf medizinische Waren

Seit April 2020 gilt eine Befreiung von Einfuhrabgaben und Mehrwertsteuern für die Einfuhr von Waren, die für die Bekämpfung von COVID-19 gebraucht werden. Dazu zählen Schutzausrüstung, Testkits oder medizinische Geräte. Die Maßnahme wird bis zum 30. April 2021 verlängert.

Staatliche Stellen und öffentliche Einrichtungen, wie beispielsweise Krankenhäuser oder Kommunen, sowie Organisationen der Wohlfahrtspflege oder des Katastrophenschutzes sind dazu berechtigt, medizinische Waren und Geräte zollfrei bzw. einfuhrumsatzsteuerfrei einzuführen.

Quellenangaben

Hilfsgüter (Stand 29.10.2020)

BESCHLUSS (EU) 2020/1573

Europäische Kommission

Generalzolldirektion

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster

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