Seit April 2020 gilt eine Befreiung von Einfuhrabgaben und Mehrwertsteuern für die Einfuhr von Waren, die für die Bekämpfung von COVID-19 gebraucht werden. Dazu zählen Schutzausrüstung, Testkits oder medizinische Geräte. Die Maßnahme wird bis zum 30. April 2021 verlängert.
Staatliche Stellen und öffentliche Einrichtungen, wie beispielsweise Krankenhäuser oder Kommunen, sowie Organisationen der Wohlfahrtspflege oder des Katastrophenschutzes sind dazu berechtigt, medizinische Waren und Geräte zollfrei bzw. einfuhrumsatzsteuerfrei einzuführen.
Quellenangaben
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
Seminartipps
Ermittlung der Unterlagencodierungen mit dem EZT-online - Import
Nächste Termine:
- 09.12.2020 in Münster
Importverfahren für Einsteiger (Stufe 1)
Nächste Termine:
- 27.01.2021 in Frankfurt/Sulzbach
Importverfahren für Fortgeschrittene (Stufe 2)
Nächste Termine:
- 28.01.2021 in Frankfurt/Sulzbach
ATLAS-Import – das Update
Nächste Termine:
- 01.12.2020 in in Münster