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Corona-Impfstoffe und Exportkontrolle: neue Atlas-Codierungen

Die EU verhängt Exportkontrollen für Corona-Impfstoffe – diese Nachricht sorgte in den vergangenen Tagen für Schlagzeilen. Wir berichteten ebenfalls über die Maßnahme, die sicherstellen soll, dass in der EU produzierter Impfstoff nicht unkontrolliert in andere Länder ausgeführt wird. Maßgebend ist die Durchführungsverordnung (EU) 2021/111.

Die Exportkontrolle umfasst konkret Impfstoffe gegen SARS-assoziierte Coronaviren (SARS-CoV-Arten) des KN-Codes 3002 20 10, unabhängig von ihrer Verpackung. Dies erstreckt sich auch auf Wirkstoffe, einschließlich Master- und Arbeitszellbänken, die für die Herstellung solcher Impfstoffe verwendet werden. Wird keine im Sinne der genannten Verordnung erforderliche Ausfuhrgenehmigung vorgelegt, ist die Ausfuhr untersagt.

Für die Anmeldung in ATLAS-Ausfuhr stehen folgende neue Codierungen zur Verfügung:

C089/DEE: „Einzelausfuhrgenehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für Impfstoffe gegen SARS-assoziierte Coronaviren (SARS-CoV-Arten) gemäß DVO (EU) 2021/111“

C089/DES: „Sammelausfuhrgenehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für Impfstoffe gegen SARS-assoziierte Coronaviren (SARS-CoV-Arten) gemäß DVO (EU) 2021/111“

C089/EU: „Ausfuhrgenehmigung von Genehmigungsbehörden anderer Mitgliedstaaten für Impfstoffe gegen SARS-assoziierte Coronaviren (SARS-CoV-Arten) gemäß DVO (EU) 2021/111“

Y981: „Nicht unter die Ausfuhrgenehmigungspflicht nach der DVO (EU) 2021/111 fallende Güter“

Detailliertere Informationen können Sie dieser Atlas-Meldung entnehmen.

Quellenangaben

Durchführungsverordnung (EU) 2021/111

Atlas-Meldung

Europäische Kommission

Informationstechnikzentrum Bund

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster

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