Das BAFA wird ab dem 1. März 2021 Genehmigungen, Nullbescheide, Auskünfte sowie Verlängerungen und Änderungen von Bescheiden im Bereich des Außenwirtschaftsrechts ausschließlich in elektronischer Form erlassen.
Auf die zusätzliche Übersendung dieser Bescheide in Papierform wird ab diesem Zeitpunkt verzichtet, so dass die Unternehmen die Genehmigungen unmittelbar nach ihrer Veröffentlichung im Portal ELAN-K2 Ausfuhr nutzen können. Mehr lesen...
Quellenangaben
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
Seminartipps
Antragstellung in ELAN-K2
Online-Termin:
- 24.02.2021 von 14:00 bis 15:30 Uhr
Exportkontrolle für Einsteiger online
Online-Termin:
- 01.03. bis 02.03.2021
Exportkontrolle für Fortgeschrittene online
Online-Termin:
- 15.02. bis 19.02.2021