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BAFA: Elektronische Genehmigungserteilung ab März 2021

Das BAFA wird ab dem 1. März 2021 Genehmigungen, Nullbescheide, Auskünfte sowie Verlängerungen und Änderungen von Bescheiden im Bereich des Außenwirtschaftsrechts ausschließlich in elektronischer Form erlassen.

Auf die zusätzliche Übersendung dieser Bescheide in Papierform wird ab diesem Zeitpunkt verzichtet, so dass die Unternehmen die Genehmigungen unmittelbar nach ihrer Veröffentlichung im Portal ELAN-K2 Ausfuhr nutzen können. Mehr lesen...

Quellenangaben

Einführung der elektronischen Genehmigungserteilung im Bereich des Außenwirtschaftsrechts zum 1. März 2021

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster

Seminartipps

Antragstellung in ELAN-K2

Online-Termin:

  • 24.02.2021 von 14:00 bis 15:30 Uhr

Exportkontrolle für Einsteiger online

Online-Termin:

  • 01.03. bis 02.03.2021

Exportkontrolle für Fortgeschrittene online

Online-Termin:

  • 15.02. bis 19.02.2021