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China: neuer Sanktionsmechanismus gegen Firmen in Kraft

Die Volksrepublik China hat mit Datum vom 19.09.2020 mit dem „Unreliable Entity List System“ einen Sanktionsmechanismus gegen Firmen in Kraft gesetzt, die nach Auffassung der Volksrepublik die nationale Sicherheit Chinas bedrohen. Damit setzt sie einen bereits im Mai 2019 im Rahmen der chinesischen Exportkontrollreform vorgeschlagenen Mechanismus in geltendes Recht um.

Die Sanktionen richten sich gegen Unternehmen, die nicht in China ansässig sind und in dem „Unreliable Entity List System“ veröffentlicht werden können. Nach Angaben des chinesischen Handelsministeriums richtet sich der Mechanismus gegen „ausländische Unternehmen, Organisationen und Einzelpersonen“, die durch ihre Tätigkeiten im Zusammenhang mit Wirtschafts-, Handels- oder anderen einschlägigen Tätigkeiten Sicherheitsbedenken auslösen. Die Bestimmungen führen konkret Verstöße gegen die nationale Souveränität, Sicherheit und Entwicklungsinteressen Chinas als Anlass für die Sicherheitsbedenken auf. Neben diesen Sicherheitsbedenken nennt das Handelsministerium Verstöße gegen international anerkannte Wirtschafts- und Handelsregeln als weitere mögliche Auslöser.

Sanktionen können laut Handelsministerium Geldstrafen, Import- und Exportbeschränkungen sowie Investitions- und Einreiseverbote sein. Eine Liste, die konkrete Einträge aufführt, ist bislang noch nicht veröffentlicht worden.

Quellenangaben

MOFCOM Order No. 4 of 2020 on Provisions on the Unreliable Entity List

Ministry of Commerce People's Republic of China

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster

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