Allgemeingenehmigungen (AGG) bewirken für bestimmte Güter und Länder, dass alle Ausfuhren bereits im Voraus genehmigt sind.
Die AGG Nr. 12 bis Nr. 27 und Nr. 30 werden bis zum 31.03.2021 verlängert. Dies teilt das BAFA in einer Vorabinformation mit. Eine Verlängerung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 15 (Brexit) ist ebenfalls beabsichtigt. Eine Verlängerung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 28 ist nicht erforderlich, da diese AGG bereits bis zum 31.03.2021 gilt.
Inhaltliche Änderungen AGG Dual-use-Güter und Rüstungsgüter
Inhaltliche Änderungen ergaben sich bei den nationalen Allgemeinen Genehmigungen im Bereich der Dual-Use-Güter mit Wirkung zum 01.10.2020. Dies betrifft die AGG Nr. 12 bis 14, 16 bis 15 und Nr. 30. Auch die nationalen AGG Nr. 18 bis 28 im Bereich der Rüstungsgüter werden zum 01.10.2020 geändert.
Quellenangaben
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
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