Der Rat der Europäischen Union hat am 14.10.2019 die restriktiven Maßnahmen der EU gegen den Einsatz und die Verbreitung chemischer Waffen bis zum 16. Oktober 2020 verlängert.
Die restriktiven Maßnahmen richten sich sowohl gegen Personen und Organisationen, die unmittelbar für die Entwicklung und den Einsatz chemischer Waffen verantwortlich sind, als auch gegen jene, die dafür finanzielle, technische oder materielle Unterstützung bereitstellen, hilfestellend oder bestärkend dazu beitragen oder mit solchen Waffen in Verbindung stehen.
Bei den Sanktionen handelt es sich um Einreiseverbote in die EU sowie das Einfrieren von Vermögenswerten von Personen und Organisationen.
Quellenangaben
Beschluss (GASP) 2019/1722
Chemische Waffen: Rat verlängert EU-Sanktionen um ein Jahr
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
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