Seit dem 21. Juli 2025 erfüllen auch Slowenien und Bulgarien die Voraussetzungen zur Teilnahme am Verfahren der zentralen Zollabwicklung Ausfuhr (Centralised Clearance for Export, CCE).
Das CCE ist ein Verfahren des EU-Zollrechts, das es Unternehmen ermöglicht, die Ausfuhranmeldung in einem Mitgliedstaat (z. B. Deutschland) abzugeben, obwohl sich die Ware physisch in einem anderen Mitgliedstaat befindet und dort zur Ausfuhr gestellt wird (z. B. Slowenien oder Bulgarien).
Dadurch bleibt die Verfahrensführung zentral beim „bewilligenden Mitgliedstaat“, während die Gestellung im jeweils anderen EU-Land erfolgt.
Mit der Teilnahme Sloweniens und Bulgariens ist der elektronische Nachrichtenaustausch zwischen den beteiligten Zollstellen seit dem 21. Juli möglich. Dies soll ein weiterer Schritt zur Harmonisierung und Digitalisierung der europäischen Ausfuhrverfahren sein.
Quellenangaben
Informationstechnikzentrum Bund
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz
Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH
Geschäftsführer der HZA HAMBURGER ZOLLAKADEMIE GmbH
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