Die britische Regierung hat Hinweise zum Handel mit dem Vereinigten Königreich ab 1. Januar 2021 für Unternehmen mit Sitz in der EU veröffentlicht.
Die Hinweise umfassen u.a. Informationen zu folgenden Themen:
Kauf und Verkauf von Waren
Aus- und Einfuhr von Tieren und Tierprodukten sowie Pflanzen und Pflanzenprodukten
Hergestellte Waren
Energieverbrauchsrelevante Produkte
Einfuhr von Waren, die Ausfuhrkontrollen unterliegen
Handel mit Holz
Zahlung der Umsatzsteuer/Beantragung der Erstattung der Umsatzsteuer
Übermittlung personenbezogener Daten an das Vereinigte Königreich
Dienstleistungsverkehr im Vereinigten Königreich
Geschäftstätigkeit im Vereinigten Königreich
Quellenangaben
Handel mit dem Vereinigten Königreich ab 1. Januar 2021 für Unternehmen mit Sitz in der EU
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
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