Wenn kein Austrittsabkommen zwischen der EU und Großbritannien zustande kommt, wird das Vereinigte Königreich zollrechtlich ab dem 30. März 2019 zu einem Drittland.
Unternehmen in der EU müssen nun dringend damit beginnen, sich auf den Austritt des Vereinigten Königreichs vorzubereiten, falls sie dies noch nicht getan haben.
Die Europäische Kommission hat eine „Brexit-Checkliste“ für Unternehmen erstellt sowie eine Website mit einer Liste von praktischen Tipps und Empfehlungen eingerichtet.
Quellenangaben
Website „Vorbereitung Ihres Unternehmens auf den Brexit“
Brexit-Checkliste für Unternehmen
Zoll-Leitfaden für Unternehmen
Europäische Kommission
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
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