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Belarus: Verlängerung restriktiver Maßnahmen

Der Europäische Rat hat die restriktiven Maßnahmen gegen Belarus um ein Jahr verlängert (bis zum 28. Februar 2020).

Hierbei handelt es sich um ein Waffenembargo und um ein Ausfuhrverbot für Ausrüstung, die zu interner Repression verwendet werden kann. Die Ausnahme für Sportgewehre und Sportpistolen bleibt weiterhin bestehen: Für bestimmte Verwendungszwecke dürfen sie, nach Einholung einer Genehmigung, nach Belarus exportiert werden.

Darüber hinaus bleiben die Sanktionen gegen vier Personen, die mit dem Verschwinden zweier Oppositionspolitiker sowie eines Geschäftsmannes und eines Journalisten in Verbindung gebracht werden, weiter bestehen: Ihre Vermögenswerte bleiben weiterhin eingefroren und sie unterliegen einem Reiseverbot.

Weitere Informationen hierzu finden Sie unter folgendem Link.

Quellenangaben

BESCHLUSS (GASP) 2019/325

Belarus: EU verlängert Waffenembargo und Sanktionen gegen vier Personen um ein Jahr

EUR-Lex

Europäischer Rat

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster

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