Hand mit virtuellen Nachrichten

BMF zur Anerkennung verschiedener Ausgangsvermerke als Ausfuhrnachweise im IT-Verfahren ATLAS-Ausfuhr

Für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen (Lieferungen aus Deutschland mit grenzüberschreitender Warenbewegung in Staaten außerhalb der EU) nach § 4 Nr. 1 Buchst. a, § 6 UStG ist der Nachweis der Erfüllung der Voraussetzungen zu führen (Buch- und Belegnachweis). Nach §§ 9 ff UStDV hat der Unternehmer i.d.R. den Nachweis der grenzüberschreitenden Warenbewegung in Drittstaaten mittels des Ausgangsvermerks zu führen. Die Finanzverwaltung hat nunmehr einige Klarstellungen in Bezug auf die Anerkennung der Ausgangsvermerke im IT-Verfahren ATLAS für Umsatzsteuerzwecke mit BMF-Schreiben v. 23. Januar 2015 vorgenommen. Dies betrifft die neben dem klassischen Ausgangsvermerk im IT-Verfahren ATLAS erzeugten Ausgangsvermerke mit quer eingedrucktem Hinweis "Ausgangsvermerk".

Seit 1. Juli 2009 besteht EU-einheitlich die Pflicht zur Teilnahme am elektronischen Ausfuhrverfahren. Die für den Ausführer bestimmten Ausgangsvermerke werden hierbei auf Grundlage des Eingangs der elektronischen Ausgangsbestätigung bzw. des Kontrollergebnisses von der Ausfuhrzollstelle erstellt. Bislang war teilweise unklar, wie mit Ausgangsvermerken neben dem "klassischen" Ausgangsvermerk für Umsatzsteuerzwecke umgegangen werden soll.  

Ausweislich des BMF-Schreibens vom 23. Januar 2015 werden folgende Ausgangsvermerke als Ausfuhrnachweis nun explizit auch anerkannt:

  • Ausgangsvermerk auf Grund einer monatlichen Sammelanmeldung nach Artikel 285a Abs. 1a ZK-DVO, soweit sich aus den begleitenden Dokumenten und aus der Buchführung die Ausfuhr der Ware eindeutig und leicht nachprüfbar ergibt,
  • Ausgangsvermerk auf Grund einer nachträglichen Ausfuhranmeldung im Notfallverfahren nach Artikel 787 Abs. 2 ZK-DVO,
  • Ausgangsvermerk auf Grund einer nachträglichen Ausfuhranmeldung nach Artikel 795 ZK-DVO und
  • Ausgangsvermerk auf Grund einer nachträglichen Ausfuhranmeldung bei vorheriger ganz oder teilweise unrichtiger Ausfuhranmeldung im Sinne eine Korrektur für die Außenhandelsstatistik

Das Schreiben verdeutlicht, dass immer wieder Unsicherheiten im Bereich der Nachweispflichten bestehen. Um allerdings die zutreffenden Nachweispflichten zu ermitteln und auch zutreffenderweise eine Steuerbefreiung anzuwenden, bedarf es weitergehende Überprüfungen der Geschäftsabläufe. Daher sind alle Unternehmer gefordert ihre Geschäftsabläufe ("supply chain") umsatzsteuerrechtlich regelmäßig zu prüfen und korrekt aufzustellen. Die Ermittlung des Handlungs- und Anpassungsbedarfs sowie die Überprüfung der Abläufe sollten in jedem Unternehmen regelmäßig erfolgen.

Link: <link http: www.bundesfinanzministerium.de content de downloads bmf_schreiben steuerarten umsatzsteuer umsatzsteuer-anwendungserlass>BMF-Schreiben vom 23. Januar 2015, GZ IV D 3 -S 7134/07/10003-02 DOK 2015/0056853 "Umsatzsteuer; Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen (§ 4 Nr. 1 Buchstabe a, § 6 UStG): Anerkennung der Ausgangsvermerke im IT-Verfahren ATLAS als Ausfuhrnachweis für Umsatzsteuerzwecke"

Quelle: <link http: www.bundesfinanzministerium.de web de home home.html _blank external link in new>Bundesministerium der Finanzen

Weitere Erläuterungen auch unter:

<link https: www.awb-international.de januar-2015 bmf-zur-anerkennung-verschiedener-ausgangsvermerke-als-ausfuhrnachweise-im-it-verfahren-atlas-ausfuhr>www.awb-international.de/januar-2015/bmf-zur-anerkennung-verschiedener-ausgangsvermerke-als-ausfuhrnachweise-im-it-verfahren-atlas-ausfuhr/

Verfasst von: Dipl. Finanzwirt (FH), Dr. iur. Carsten Höink, Geschäftsführender Gesellschafter der AWB Steuerberatungsgesellschaft mbH und der AWB Rechtsanwaltsgesellschaft mbh, Münster/München/Hamburg.

Übrigens: Kennen Sie schon den <link https: www.awb-international.de newsletter _top external link in new>Umsatzsteuer-Newsletter der AWB Steuerberatungsgesellschaft? Erhalten Sie monatlich ausführliche, für die Praxis aufbereitete Besprechungen relevanter Urteile sowie eine übersichtliche Zusammenfassung aktueller Themen aus Rechtsprechung, Gesetzgebung und Verwaltung - eine perfekte Ergänzung zu Ihrem AWA-Newsletter-Abonnement!

Seminartipp:

<link https: www.awa-seminare.com details seminar _blank external-link-new-window external link in new>Start-up-Seminar Umsatzsteuer – Ihr Einstieg in die Praxis
Die Grundlagen der Umsatzsteuer für die tägliche Praxis
Die USt-Neuerungen werden im Seminar thematisiert und der Blick des Praktikers wird anschaulich und kompakt dargestellt – für Ihren Überblick!
Der nächste Termin: 24. bis 25.02.2015 in München