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BMF-Schreiben zur Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen veröffentlicht

mit Schreiben vom 06.01.2009 (- IV B 9 - S 7141/08/10001 – DOK 2008/0736501 -) hat das Bundesfinanzministerium zur Steuerbefreiung gemäß § 4 Nr.1b in Verbindung § 6a UStG für innergemeinschaftliche Lieferungen und insbesondere zu den diesbezüglich bestehenden Nachweispflichten sowie zu den Grundsätzen des Vertrauensschutzes Stellung genommen.

 

In seiner Stellungnahme des BMF zur Anwendung der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen gemäß §§ 4 Nr.1b, 6a UStG hat das BMF die hierzu ergangenen Rechtsprechung, insbesondere der EuGH-Urteile vom 27.09.2007 (Rs.: C-146/05, C-184/05, C-409/04) sowie der BFH-Urteile vom 08.11.2007 (Az.: V R 26/05, V R 71/05, V R 72/05) und vom 06.12.2007 (Az.: V R 59/03) berücksichtigt.

 

Das Schreiben nimmt zu folgenden Punkten Stellung:

 

I. Grundvoraussetzungen einer (steuerfreien) innergemeinschaftlichen Lieferung

II. Anwendungsgrundsätze

III. Pflicht zum Nachweis der Voraussetzungen der Steuerbefreiung (§ 6a Abs. 3 UStG)

IV. Gewährung von Vertrauensschutz (§ 6a Abs. 4 UStG)

 

Das BMF-Schreiben finden Sie in den Anhängen zu diesem Newsletter. Aufgrund der Aktualität dieses Themas bietet die AWA AUSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE auch im Jahr 2009 ein Seminar zum Thema Nachweispflichten an.

 

 

 

Verfasst von: Dr. Nathalie Harksen, AWA Münster