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Elektronisches Ausfuhrverfahren/Vorabanmeldungen für Waren, die in das oder aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft befördert werden

Nach Artikel 787 Abs. 2 der Zollkodex-Durchführungsverordnung (ZK-DVO) sind Ausfuhranmeldungen - soweit mündliche oder konkludente Anmeldungen nicht in Betracht kommen - ab dem 1. Juli 2009 grundsätzlich nur noch elektronisch abzugeben.

 

In Deutschland erfolgt die Umsetzung des elektronischen Ausfuhrverfahrens im Rahmen des IT-Verfahrens ATLAS als Bestandteil des EU-weiten IT-Projekts ECS/AES (Export Control System/Automated Export System).

 

Seit dem 1. August 2006 steht den Wirtschaftsbeteiligten mit dem ATLAS-Ausfuhr-Release 1.0 die Möglichkeit zur Abgabe elektronischer Ausfuhranmeldungen zur Verfügung.

 

Nachfolgend werden die voraussichtlichen Starttermine für bestimmte weitere Anwendungsfunktionalitäten in ATLAS-Ausfuhr bekannt gegeben:

 

28. Februar 2009: Echtbetriebaufnahme des ATLAS-Ausfuhr-Release 2.0. (bei Teilnehmereingabe ist die Weiternutzung des ATLAS-Ausfuhr-Release 1.0 bis zum 30. Juni 2009 möglich).

 

1. April 2009: Starttermin für die Online-Abschreibung von Ausfuhrgenehmigungen(s.http://www.zoll.de/e0_downloads/c0_merkblaetter/merkblatt_atlas_ausfuhr_2_0.pdf)

der ursprüngliche geplante Starttermin 1. Februar 2009 muss u.a. wegen noch ausstehender Rechtsanpassungen verschoben werden.

 

1. April 2009: Starttermin für die Internetausfuhranmeldung IAA-Plus (s. www.zoll.de/a0_aktuelles/atlas_internetausfuhranmeldung/index.html)

 

1. Juli 2009: Inbetriebnahme des Verfahrensteils "einstufiges Ausfuhrverfahren für vertrauenswürdige Ausführer nach § 13 der Außenwirtschaftsverordnung"

(s. www.zoll.de/e0_downloads/c0_merkblaetter/merkblatt_atlas_ausfuhr.pdf)

 

Aus gegebener Veranlassung wird durch die Zollverwaltung im Übrigen zur Abgabe elektronischer summarischer Eingangsanmeldungen nach Art. 36a des Zollkodex und summarischer Ausgangsanmeldungen nach Art. 842a ZK-DVO auf Folgendes hingewiesen:

 

Nach Artikel 3 Abs. 3 der VO (EG) Nr. 1875/2006 besteht ab dem 1. Juli 2009 die Verpflichtung zur Abgabe elektronischer summarischer Eingangs- und Ausgangsanmeldungen.

 

Derzeit berät die Europäische Kommission mit den Mitgliedstaaten jedoch über einen Verordnungsvorschlag für eine Übergangsregelung bis zum 31. Dezember 2010. Der weitere Gang der Gesetzgebung bleibt zunächst noch abzuwarten. Für das elektronische Ausfuhrverfahren hat dieser Verordnungsvorschlag aller Voraussicht nach keine Auswirkungen (namentlich die Verpflichtung zur Abgabe elektronischer Ausfuhranmeldungen ab dem 1. Juli 2009).

 

 

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