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BIS erweitert die Entity List in Anhang 4 zu § 744 EAR um Huawei und seine weltweiten Niederlassungen

Mit Wirkung zum 16. Mai 2019 hat das Bureau of Industry and Security (BIS) die US Export Adminstration Regulations (EAR) um eine Aufnahme von Huawei Technologies Co., Ltd. in die sog. Entity List erweitert. Huawei wurde von der US-Regierung dahingehend eingestuft, dass der Telekommunikationsanbieter gegen die nationalen sicherheits- oder außenpolitischen Interessen der Vereinigten Staaten verstoße. Das BIS hat außerdem die nicht US-amerikanischen Tochtergesellschaften von Huawei in die Entity List aufgenommen.

Bei der sogenannten Entity List handelt es sich um eine Liste von Unternehmen, an die ohne Genehmigung der US-Regierung keine Güter, die „subject to the EAR“ sind, (exportiert, reexportiert oder im Land als in-country-transfer) geliefert werden dürfen. Die Listung betrifft auch Standorte in der EU, so in Deutschland, Belgien, Niederlande und im Vereinigten Königreich. Das BIS hat zudem in Bezug auf eventuelle Anträge eine „license review policy of presumption of denial“ ausgegeben. Ebenso können grundsätzlich keine Lizenzausnahmen mehr für Lieferungen von Gütern, die den EAR unterliegen, an die gelisteten Entitäten genutzt werden.

Chinesische Reaktion auf Handelsbeschränkungen

Vor dem Hintergrund der Handelsbeschränkungen seitens der US-Regierung forderte China die USA dazu auf, die „falsche Vorgehensweise zu unterbinden und Bedingungen für einen normalen Handel und normale Zusammenarbeit zwischen den Unternehmen beider Länder zu schaffen, damit die Handelsbeziehungen zwischen beiden Staaten nicht weiter geschädigt würden.“

Quellenangaben

Huawei and Affiliates Entity List Rule

China will legale Interessen von Unternehmen wahren

Bureau of Industry and Security (BIS)

German.China.Org.Cn

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster

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