Hand mit virtuellen Nachrichten

Syrien – EU verlängert Sanktionen (17.05.2019)

Der Europäische Rat hat am 17. Mai 2019 die restriktiven Maßnahmen gegen das syrische Regime um ein Jahr, bis zum 1. Juni 2020, verlängert. Ursache für die Verlängerung der Sanktionen ist, dass das gewaltsame Vorgehen des syrischen Regimes gegen die Zivilbevölkerung andauert.

Außerdem wurden fünf verstorbene Personen sowie zwei Unternehmen aus der Sanktionsliste gestrichen. Die Sanktionsmaßnahmen umfassen Einreiseverbote und das Einfrieren von Vermögenswerten.

Im weiteren Sinne umfassen die derzeit geltenden Sanktionen gegen Syrien außerdem ein Erdölembargo, Restriktionen bei bestimmten Investitionen, das Einfrieren der in der EU gehaltenen Vermögenswerte der syrischen Zentralbank, Ausfuhrbeschränkungen für Ausrüstung und Technologie, die zur internen Repression verwendet werden können, sowie für Ausrüstung und Technologie zur Überwachung oder zum Abhören des Internets und von Telefongesprächen.

Weitere Informationen können Sie dem Amtsblatteintrag vom 20.05.2019 sowie der EU-Pressemitteilung entnehmen.

Quellenangaben

Durchführungsverordnung (EU) 2019/798

Syrien: EU verlängert Sanktionen gegen das Regime um ein Jahr

EUR-Lex

Europäischer Rat

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster

Seminartipps

Grundlagen und Update der EU-Embargos
Schwerpunkt Russland, Ukraine, Iran und weitere Staaten

Nächste Termine:

  • 28.05.2019 in Frankfurt a.M.
  • 19.09.2019 in München
  • 13.11.2019 in Münster

Seminartipp AWA AUSTRIA

Exportkontrolle intensiv – AWA AUSTRIA
Der Pflichttermin für verantwortliche Beauftragte nach dem AußWG

Nächste Termine:

  • 19.09.2019 in Graz
  • 28.11.2019 in Wien