Der Europäische Rat hat am 17. Mai 2019 die restriktiven Maßnahmen gegen das syrische Regime um ein Jahr, bis zum 1. Juni 2020, verlängert. Ursache für die Verlängerung der Sanktionen ist, dass das gewaltsame Vorgehen des syrischen Regimes gegen die Zivilbevölkerung andauert.
Außerdem wurden fünf verstorbene Personen sowie zwei Unternehmen aus der Sanktionsliste gestrichen. Die Sanktionsmaßnahmen umfassen Einreiseverbote und das Einfrieren von Vermögenswerten.
Im weiteren Sinne umfassen die derzeit geltenden Sanktionen gegen Syrien außerdem ein Erdölembargo, Restriktionen bei bestimmten Investitionen, das Einfrieren der in der EU gehaltenen Vermögenswerte der syrischen Zentralbank, Ausfuhrbeschränkungen für Ausrüstung und Technologie, die zur internen Repression verwendet werden können, sowie für Ausrüstung und Technologie zur Überwachung oder zum Abhören des Internets und von Telefongesprächen.
Weitere Informationen können Sie dem Amtsblatteintrag vom 20.05.2019 sowie der EU-Pressemitteilung entnehmen.
Quellenangaben
Durchführungsverordnung (EU) 2019/798
Syrien: EU verlängert Sanktionen gegen das Regime um ein Jahr
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
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