Wegen des Konflikts um die Präsidentschaftswahl in Belarus hat die EU die Sanktionen gegen das Land um ein Jahr verlängert (bis zum 28. Februar 2022).
Die Sanktionen richten sich gegen hochrangige Amtsträger – darunter Machthaber Alexander Lukaschenko –, die für das gewaltsame Vorgehen gegen Demonstrierende und für Wahlbetrug in Belarus verantwortlich gemacht werden.
Die restriktiven Maßnahmen umfassen ein Einreiseverbot in die EU und das Einfrieren von Vermögenswerten. Personen und Organisationen aus der EU dürfen außerdem den mit Sanktionen belegten Personen und Organisationen keine Gelder zur Verfügung stellen.
Quellenangaben
Belarus: EU verlängert Sanktionen um ein Jahr
EU-Amtsblatt L68/29 vom 25.02.2021
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
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