Hand mit virtuellen Nachrichten

Atlas-Release 9.1/AES-Release 3.0: Fachliche Änderungen für Atlas-Teilnehmer

Zum 06.03.2021 wird das ATLAS-Release 9.1/AES-Release 3.0 in den Echtbetrieb überführt. Eine weiche Migration ist voraussichtlich bis November 2022 vorgesehen. Das Informationstechnikzentrum Bund fasst in der ATLAS-Meldung 0137/21 vom 24.02.2021 die wesentlichen fachlichen Änderungen zusammen, die die ATLAS-Teilnehmer betreffen.

    Import Control System 2 (ICS2)
Mit der Echtbetriebsaufnahme von ICS2 – Release 1 am 15.03.2021 sind von Postbetreibern und Expressdienstleitern für Post- und Expresssendungen, die im Luftverkehr befördert werden, Teildatensätze von Summarischen Eingangsanmeldungen (sog. ESumA) im Rahmen von ICS2 abzugeben. Der Nachrichtenaustausch und die Nachrichtenabläufe hinsichtlich der Abgabe von ESumA im Rahmen von ICS2 werden hier nicht beschrieben, da der Nachrichtenaustausch unmittelbar zwischen den Systemen der Wirtschaftsbeteiligten und der von der EU-Kommission betriebenen gemeinsamen Teilnehmerschnittstelle (sog. Shared Trader Interface) erfolgt. Eine nationale Teilnehmerschnittstelle wird in Deutschland nicht angeboten.

    Berechnung der Verwahrfristdauer
Nicht-Unionswaren, die sich in der vorübergehenden Verwahrung befinden, sind gem. Art. 144 i.V.m. Art. 149 UZK innerhalb einer Frist von 90 Tagen ab dem Zeitpunkt der Gestellung in ein Zollverfahren zu überführen oder wiederauszuführen. Die Berechnung dieser Frist erfolgt technisch in ATLAS nun ab dem Gestellungsdatum und nicht mehr ab dem Datum der Bestätigung.

    Änderung der Datenfelder zur USt-Id.Nr.
Bei Zollanmeldungen mit den Verfahrenscodes 42XX und 63XX sind Angaben zur Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und zum Erwerber im anderen Mitgliedstaat erforderlich. Die Datenfelder wurden nun an die Vorgaben des Anhang B der UZK-DVO/ -DelVO angepasst: In den Nachrichten „Einzelzollanmeldung für die Überführung in den freien Verkehr“ (CFCDEC), „Vereinfachte Zollanmeldung, Anschreibungsmitteilung für die Überführung in den freien Verkehr“ (CFCREC), „Ergänzende Zollanmeldung für die Überführung in den freien Verkehr“ (CFCPED) und „Zollanmeldung mit informellen Anteilen“ (SCOPED) wurden das Datenfeld „USt-IdNr“ und die Datenfelder zum Erwerber entfernt und durch die Datengruppe „Zusätzliche steuerliche Verweise“ ersetzt.

    Neues Feld „Präferenzursprungsland“
In den Nachrichten „Einzelzollanmeldung für die Überführung in den freien Verkehr“ (CFCDEC), „Vereinfachte Zollanmeldung, Anschreibungsmitteilung für die Überführung in den freien Verkehr“ (CFCREC), „Ergänzende Zollanmeldung für die Überführung in den freien Verkehr“ (CFCPED) und „Zollanmeldung mit informellen Anteilen“ (SCOPED) wurde das neue Feld „Präferenzursprungsland“ aufgenommen. Wird im Rahmen der vorgenannten Zollanmeldungen eine Begünstigung mit einem Code größer / gleich 200 aus der Codeliste A1200 (Begünstigung) beantragt (z. B. Präferenz-Zollsatz), ist nun in diesem Feld in der Regel das Land einzutragen, welches im Präferenznachweis genannt ist. Bei Waren, für die eine Freiverkehrsbescheinigung vorliegt, ist das Land einzutragen, für welches diese Bescheinigung ausgestellt wurde, auch wenn die Ware dort nicht ihren Ursprung hat.

    Anmeldung verbindlicher Zolltarif- und Ursprungsauskünfte
Das Vorliegen einer verbindlichen Zolltarif- bzw. Ursprungsauskunft wird in der Zollanmeldung mit der Unterlage C626 bzw. C627 angemeldet. Nun ist es erforderlich, dass zusätzlich die EORI-Nummer des Inhabers der vZTA-Entscheidung bzw. die EORI-Nummer des Inhabers der verbindlichen Ursprungsauskunft in der Zollanmeldung angegeben wird. Dafür muss die neu geschaffene Unterlage 9DFC „EORI-Nummer des Inhabers der vZTA-Entscheidung“ bzw. 9DFD „EORI-Nummer des Inhabers einer verbindlichen Ursprungsauskunft“ zusätzlich angemeldet und im Feld „Nummer der Unterlage“ die entsprechende EORI-Nummer angegeben werden. Darüber hinaus können die Unterlagen C626 und C627 nun nur noch bei den Positionen der Zollanmeldung und nicht mehr auf Kopfebene angemeldet werden. Dies gilt auch für die Unterlagen 9DFC und 9DFD. Je Position können die Unterlagen C626 und 9DFC sowie C627 und 9DFD nur einmal angemeldet werden.

    Anpassung der Nachrichten an den UZK (Versand)
Die Nachrichten im Bereich Versand wurden umfangreich an die Vorgaben des UZK angepasst. Neben Änderungen innerhalb der Nachricht (Struktur und Inhalt) wurden fast alle Nachrichten umbenannt und neue Antwortnachrichten sind hinzugekommen. Einzelheiten dazu können dem EDI-IHB zu ATLAS-Release 9.1 und dem Merkblatt für Teilnehmer zum ATLAS-Release 9.1/AES-Release 3.0 entnommen werden. Das Merkblatt für Teilnehmer stellt zudem die geänderten Verfahrensabläufe dar. Sowohl die Änderungen an den Nachrichten als auch die Anpassungen an den Verfahrensabläufen wirken sich erst dann aus, wenn der Teilnehmer eine für ATLAS-Release 9.1 (Bereich Versand) zertifizierte Teilnehmersoftware einsetzt und dessen Teilnehmerstammdaten diesbezüglich umgestellt worden sind.

    Anpassung der Nachrichten an den UZK (Ausfuhr)
Ferner wurden die Nachrichten im Bereich Ausfuhr umfangreich an die Vorgaben des UZK angepasst. Neben Änderungen innerhalb der Nachricht (Struktur und Inhalt) wurden Nachrichten umbenannt und neue Nachrichten erstellt. Einzelheiten dazu können ebenfalls dem EDI-IHB zu AES-Release 3.0 und dem Merkblatt für Teilnehmer zum ATLAS-Release 9.1/AES-Release 3.0 entnommen werden. Das Merkblatt für Teilnehmer stellt zudem die geänderten Verfahrensabläufe dar. Sowohl die Änderungen an den Nachrichten als auch die Anpassungen an den Verfahrensabläufen wirken sich erst dann aus, wenn der Teilnehmer eine für AES-Release 3.0 zertifizierte Teilnehmersoftware einsetzt und dessen Teilnehmerstammdaten auf das neue Release umgestellt worden sind. Zu einem späteren Zeitpunkt, aber rechtzeitig vor Beginn der Zertifizierungsphase der Teilnehmersoftware auf das Nachrichtenformat AES 3.0, soll auch mit einer ATLAS-Info eingehender über die Anpassungen und damit verbundenen neuen Funktionalitäten zum AES-Release 3.0 informiert werden.

    Übermittlungsformat EDIFACT
Für Nachrichten mit Releasekennzeichen AES 3.0 besteht nicht mehr die Möglichkeit, diese im Format EDIFACT mit der Zollstelle auszutauschen.

    Ersetzen des Feldes „Geographisches Gebiet“
Im EZT-Online Einfuhr auf der Seite „Suchkriterien“ wurde das Feld „Geographisches Gebiet“ durch die Felder „Ursprungsland“, „Präferenzursprungsland“ und „Versendungsland“ ersetzt. Die Schaltfläche „Auswahl geogr. Gebiet“ führt weiterhin zu der Möglichkeit Länder und Gebiete auszuwählen. Auch hier lassen sich nun alle drei vorgenannten Länderfelder auswählen. Des Weiteren wurde die Suchfunktion überarbeitet, um die neuen Felder zu berücksichtigen. Der bisherigen Systematik des EZT-Online folgend, wird das Suchergebnis genauer, desto mehr Suchparameter eingegeben werden. Das bedeutet: Will man ein so präzises Ergebnis angezeigt bekommen wie bisher, sind alle drei Länderfelder auszufüllen. Wird z.B. das Präferenzursprungsland nicht mit angegeben, werden alle Präferenzmaßnahmen mit angezeigt, welche für die Ware zum maßgebenden Zeitpunkt in Frage kommen. Ist eine präferenzbegründende Unterlage nicht vorhanden, kann hier zur Eingrenzung des Ergebnisses das Ursprungsland eingetragen werden. Es ist dann allerdings nicht mehr zu erkennen, welche präferenziellen Maßnahmen für die betreffende Ware möglich wären. In der Hilfe des EZT-Online finden sich weitere Informationen.

Weiterführende Hinweise

Eine vollständige Zusammenfassung der wesentlichen die ATLAS-Teilnehmer betreffenden fachlichen Änderungen ergibt sich aus der ATLAS-Info 0137/21.

Die deutsche Zollverwaltung hat ferner ein Merkblatt für Teilnehmer zum ATLAS-Release 9.1/AES-Release 3.0 veröffentlicht.

Quellenangaben

ATLAS-Info 0137/21

Merkblatt für Teilnehmer zum ATLAS-Release 9.1/AES-Release 3.0

Informationstechnikzentrum Bund

Generalzolldirektion

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster

Seminartipps

Zolltarif für Einsteiger online

Online-Termin:

  • 12.04.2021 von 09:00 bis 17:00 Uhr

Zolltarif Technik, Maschinen und Geräte (Kapitel 84, 85 und 90) online

Online-Termin:

  • 23.04.2021 von 09:00 bis 17:00 Uhr

Der Ausführerbegriff im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht

Online-Termin:

  • 19.04.2021 von 14:00 bis 16:00 Uhr

Zolllager und vorübergehende Verwahrung online

Online-Termin:

  • 30.09.2021 von 09:00 bis 17:00 Uhr

ATLAS-Import Update online

Online-Termin:

  • 16.03.2021 von 09:00 bis 17:00 Uhr