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BAFA: Vorabinformation zur Verlängerung bestimmter AGG

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) informiert auf seiner Website vorab zur Verlängerung der Allgemeinen Genehmigungen (AGG) Nr. 18, Nr. 19, Nr. 23, Nr. 25 und Nr. 27.

Das BAFA beabsichtigt, die genannten AGG zunächst nur bis zum 30.09.2018 zu verlängern. Grund hierfür ist laut BAFA der anhaltende Abstimmungsbedarf. Eine weitere Verlängerung bis zum 31.03.2019 ist jedoch beabsichtigt.

Mehr Informationen zu den AGG finden Sie unter folgendem Link des BAFA.

Quellenangaben

Vorabinformation zur Verlängerung der Allgemeinen Genehmigungen Nr. 18, Nr. 19, Nr. 23, Nr. 25 und Nr. 27

BAFA: Vorabinformationen zur Verlängerungen der AGG

Redaktionell bearbeitet durch

Verfasst von:
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster

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