Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) informiert auf seiner Website vorab zur Verlängerung der Allgemeinen Genehmigungen (AGG) Nr. 18, Nr. 19, Nr. 23, Nr. 25 und Nr. 27.
Das BAFA beabsichtigt, die genannten AGG zunächst nur bis zum 30.09.2018 zu verlängern. Grund hierfür ist laut BAFA der anhaltende Abstimmungsbedarf. Eine weitere Verlängerung bis zum 31.03.2019 ist jedoch beabsichtigt.
Mehr Informationen zu den AGG finden Sie unter folgendem Link des BAFA.
Quellenangaben
BAFA: Vorabinformationen zur Verlängerungen der AGG
Redaktionell bearbeitet durch
Verfasst von:
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
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