Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle beabsichtigt, die Allgemeinen Genehmigungen Nr. 12 bis Nr. 14, Nr. 16 und Nr. 17 bis zum 31.03.2020 zu verlängern.
Weitere Informationen zu den genannten AGGs können Sie diesem Link entnehmen.
Weitere Informationen zur neuen AGG Nr. 15 entnehmen Sie der BAFA-Website unter diesem Link.
Außerdem plant das BAFA, die AGG Nr. 18 bis Nr. 27 und Nr. 30 bis zum 31.03.2020 zu verlängern (siehe BAFA-Website).
Quellenangaben
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
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