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Brexit: EU nimmt Notfallmaßnahmen für No-Deal-Brexit an

Der Europäische Rat hat eine Reihe von Rechtsakten als Teil seiner Notfallvorbereitungen für den Fall eines Brexits ohne Austrittsabkommen angenommen. Mit diesen Rechtsakten soll der größte Schaden abgewendet werden, der durch einen ungeordneten Brexit in bestimmten Sektoren entstehen würde und damit erhebliche Beeinträchtigungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen mit sich bringen würde.

Die Rechtsakte betreffen unter anderem die soziale Sicherheit, die Finanzierung der Studienprogramme Erasmus+ sowie PEACE und INTERREG, die Fischerei und den Verkehr.

Außerdem wurde eine Änderung der Verordnung für die Ausfuhr bestimmter Dual-use-Güter angenommen: Das Vereinigte Königreich soll in die Liste der Drittstaaten mit geringem Risiko, die von den allgemeinen Ausfuhrgenehmigungen der EU betroffen sind, aufgenommen werden.

Im Falle eines Brexits ohne Austrittsabkommen wird die Geltung der Rechtsakte einen Tag nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs beginnen.

Detaillierte Informationen zu den einzelnen Rechtsakten können Sie der EU-Pressemitteilung entnehmen.

Quellenangaben

Brexit Rat nimmt eine Reihe von Notfallmaßnahmen für den Fall eines Brexits ohne Austrittsabkommen an  

Europäischer Rat

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster

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