Der Europäische Rat hat Sanktionen gegen acht Amtsträger Russlands verhängt. Sie wurden in die Liste der Personen aufgenommen, die aufgrund von Handlungen gegen die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine, restriktiven Maßnahmen unterliegen.
Darüber hinaus wurde die Gültigkeit dieser restriktiven Maßnahmen gegen Russland bis zum 15. September 2019 verlängert. Die Maßnahmen gelten nunmehr für insgesamt 170 Personen und 44 Organisationen und umfassen ein Einreiseverbot und das Einfrieren von Vermögenswerten.
Weitere Informationen können Sie dem Amtsblatteintrag der EU vom 14. März 2019 entnehmen und/oder der EU-Pressemitteilung zum Thema (Links siehe unten).
Quellenangaben
Durführungsverordnung (EU) 2019/408
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
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