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BAFA: Neubekanntgabe der AGG Nr. 42

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat am 23. Juli 2025 eine aktualisierte Fassung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 42 veröffentlicht. Hintergrund ist das Inkrafttreten des 18. Sanktionspakets der Europäischen Union vom 18. Juli 2025.

Die AGG Nr. 42 des BAFA regelt die Bereitstellung von Unternehmenssoftware und bestimmten Dienstleistungen für sogenannte nicht sensitive Empfänger in Drittstaaten, insbesondere im Zusammenhang mit den Russland-Sanktionen der EU. Die neue Version der AGG 42 tritt am 1. August 2025 in Kraft und bringt einige wichtige Änderungen mit sich.

Eine der bedeutendsten Neuerungen ist die Verlängerung der Gültigkeitsdauer. Die Genehmigung kann nun bis zum 31. März 2027 genutzt werden. Dies soll Unternehmen, insbesondere bei längerfristigen Projekten im Bereich der Ausfuhrkontrolle, mehr Planungssicherheit verschaffen.


AGG Nr. 42: weitere Nutzergruppen zulässig

Zusätzlich dürfen jetzt auch weitere Nutzergruppen die Allgemeine Genehmigung Nr. 42 verwenden. Dazu zählen sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen, Organisationen und Einrichtungen, sofern sie in einem sogenannten Partnerland ansässig oder registriert sind. Diese Länder sind im Anhang VIII der Russland-Embargoverordnung (EU-Verordnung Nr. 833/2014) aufgeführt.

Wichtig ist außerdem, dass die unter diese Genehmigung fallende Software (aufgelistet in Anhang XXXIX) aus Deutschland heraus bereitgestellt werden muss.

Zu den Partnerländern zählen aktuell: USA, Japan, Vereinigtes Königreich, Südkorea, Australien, Kanada, Neuseeland, Norwegen, Schweiz, Liechtenstein und Island.


Erweiterter Anwendungsbereich (Bankensektor)

Die AGG 42 deckt nun auch Software für bestimmte Zwecke im Banken- und Finanzsektor ab, wie sie im durch das 18. EU-Sanktionspaket erweiterten Anhang XXXIX genannt wird.


Registrierungen und Meldungen bleiben gültig

Weitere inhaltliche Änderungen ergeben sich daraus nicht. Die auf Grundlage der bisherigen Fassungen der Allgemeinen Genehmigung Nr. 42 erfolgten Registrierungen und Meldungen bleiben gültig.

Quellenangaben

Neubekanntgabe der Allgemeinen Genehmigung Nr. 42

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz
Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH
Geschäftsführer der HZA HAMBURGER ZOLLAKADEMIE GmbH

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