Hand mit virtuellen Nachrichten

BAFA: Merkblatt zur firmeninternen Exportkontrolle aktualisiert

Welche Organisationsregeln gelten für Unternehmen im Außenwirtschaftsverkehr? Welche Nachteile können mit einem innerbetrieblichen Compliance-Programm vermieden werden? Welche Kriterien muss ein ICP erfüllen? Diese und weitere zentrale Fragen zur firmeninternen Exportkontrolle beantwortet ein BAFA-Merkblatt zur firmeninternen Exportkontrolle (ICP).

Unternehmen, die am Außenwirtschaftsverkehr teilnehmen und deren Produktangebot gelistete Güter beinhaltet oder Güter, die einem kritischem Verwendungszweck zugeführt werden können, sollten über ein innerbetriebliches Compliance-Programm in ihrem Unternehmen verfügen. Ein „Muster“-ICP gibt es jedoch nicht. Vielmehr muss je nach Größe, Geschäftsfeld und Kundenportfolio eines Unternehmens anhand einer Risiko- bzw. Betroffenheitsanalyse festgelegt werden, welche Anforderungen im Einzelnen das ICP erfüllen muss.

Im Merkblatt zur firmeninternen Exportkontrolle gibt das BAFA unter anderem Dokumentationshinweise und informiert über Personalauswahl und Schulungen sowie Kontrollmechanismen im Kontext eines ICPs.

Quellenangaben

Merkblatt zur Firmeninterne Exportkontrolle (ICP)
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster

Seminartipps

Vereinfachungen in der Exportkontrolle (ICP des BAFA)
Workshop: Durchführung einer Exportkontrolle in der täglichen Praxis

Nächste Termine:

Exportkontrollbeauftragte im Unternehmen
Die operative Umsetzung der Exportkontrolle in der Tagespraxis

Nächste Termine:

Ausfuhrverantwortliche im Unternehmen
Exportkontrolle ist Chefsache! Verantwortung beim Export – persönliche Haftung, Risiko, Organisation

Nächste Termine: