Welche Organisationsregeln gelten für Unternehmen im Außenwirtschaftsverkehr? Welche Nachteile können mit einem innerbetrieblichen Compliance-Programm vermieden werden? Welche Kriterien muss ein ICP erfüllen? Diese und weitere zentrale Fragen zur firmeninternen Exportkontrolle beantwortet ein BAFA-Merkblatt zur firmeninternen Exportkontrolle (ICP).
Unternehmen, die am Außenwirtschaftsverkehr teilnehmen und deren Produktangebot gelistete Güter beinhaltet oder Güter, die einem kritischem Verwendungszweck zugeführt werden können, sollten über ein innerbetriebliches Compliance-Programm in ihrem Unternehmen verfügen. Ein „Muster“-ICP gibt es jedoch nicht. Vielmehr muss je nach Größe, Geschäftsfeld und Kundenportfolio eines Unternehmens anhand einer Risiko- bzw. Betroffenheitsanalyse festgelegt werden, welche Anforderungen im Einzelnen das ICP erfüllen muss.
Im Merkblatt zur firmeninternen Exportkontrolle gibt das BAFA unter anderem Dokumentationshinweise und informiert über Personalauswahl und Schulungen sowie Kontrollmechanismen im Kontext eines ICPs.
Quellenangaben
Merkblatt zur Firmeninterne Exportkontrolle (ICP)
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
Seminartipps
Vereinfachungen in der Exportkontrolle (ICP des BAFA)
Workshop: Durchführung einer Exportkontrolle in der täglichen Praxis
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- 23.05.2018 in München
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- 20.07.2018 in München
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Exportkontrolle ist Chefsache! Verantwortung beim Export – persönliche Haftung, Risiko, Organisation
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- 11.09.2018 in München