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BAFA: Information zur Verlängerung und Änderung bestimmter AGGs (03.04.2019)

Das BAFA verlängert die Allgemeinen Genehmigungen Nr. 12 bis Nr. 14, Nr. 16 und Nr. 17, Nr. 18 bis Nr. 27 und Nr. 30 bis zum 31.03.2020.

Weitere Informationen zu den Allgemeinen Genehmigungen Nr. 12 bis Nr. 14, Nr. 16 und Nr. 17, Nr. 18 bis Nr. 27 und Nr. 30 finden Sie unter diesem Link.

Außerdem informiert das BAFA über die AGG Nr. 15.

In Ergänzung zu der Aufnahme des Vereinigte Königreichs in den begünstigten Länderkreis der Allgemeinen Genehmigung Nr. EU 001 begünstigt die Allgemeine Genehmigung Nr. 15:

Ausfuhren in Freizonen und Freilager, soweit sich diese im Vereinigten Königreich befinden,
Ausfuhren in das Vereinigte Königreich, soweit dem Ausführer bekannt ist, dass das endgültige Bestimmungsziel der Güter außerhalb des Vereinigten Königreichs liegt sowie
Ausfuhren von in Deutschland niedergelassenen Unternehmen auf Grundlage von Ausfuhrgenehmigungen, die durch das Vereinigte Königreich noch als EU-Mitgliedstaat erteilt wurden.

Quellenangaben

Information zur Verlängerung und Änderung der Allgemeinen Genehmigungen

Allgemeine Genehmigungen

Brexit

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster

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Allgemeingenehmigungen und Sammelgenehmigungen zur effektiven Exportkontrolle
Registrieren, Nutzen und Managen von Ausfuhrerleichterungen

Nächste Termine:

  • 21.05.2019 in München
  • 17.06.2019 in Münster
  • 10.10.2019 in München