Hand mit virtuellen Nachrichten

SumA: Angabe der Bewilligungsnummer des Verwahrers

Das Informationstechnikzentrum Bund teilt in einer ATLAS-Info Folgendes mit:

Ab dem 01. Mai 2019 wird der im Feld „Verwahrer (Bewilligungsnummer)“ angemeldete Wert technisch plausibilisiert. Betroffen sind alle Nachrichten aus dem Verfahrensbereich SumA, in denen das entsprechende Feld anzugeben ist.

Bei dem angegebenen Wert muss es sich um eine gültige ATLAS-Bewilligung mit dem Format

Nationalitätskennzeichen (a2)
EU-Bewilligungsart (an..4)
Referenznummer der Bewilligung (an..29)

handeln (z.B. „DETST4600VL000123“).

Sollte dem Verwahrer die Bewilligungsnummer in diesem Format noch nicht bekannt sein, oder sollte das Erfordernis für eine förmliche Bewilligung nicht vorliegen, muss zwingend der Wert „OHNE“ angegeben werden. Andernfalls erfolgt eine Abweisung der entsprechenden Nachricht.

Die ATLAS-Info 1836/19 können Sie unter folgendem Link abrufen.

Quellenangaben

ATLAS-Info 1836/19                 
Informationstechnikzentrum Bund

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster

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