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BAFA: Güterlistenänderung in Teil I Abschnitt A der AL sowie Änderungen der AWV

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) informiert auf seiner Website über Güterlistenänderungen sowie Änderungen der Außenwirtschaftsverordnung, die wir im Folgenden näher erläutern.

Aktualisierung des Teil I Abschnitt A

Mit der 7. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung vom 19. Dezember 2016 (in Kraft getreten am 24. Dezember 2016) wurde im Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste eine ergänzende Anmerkung zur Nummer 0013 eingefügt. Damit wird die Erfassung von Panzerplatten in besonders hergestellter Verbundbauweise oder aus einzelnen Werkstoffen präzisiert und die bestehende Anwendungspraxis festgeschrieben.
Die Fassung lautet nun:

0013

Spezialpanzer- oder Schutzausrüstung, Konstruktionen sowie Bestandteile wie folgt:

a) Metallische oder nichtmetallische Panzerplatten mit einer der folgenden Eigenschaften:

1. hergestellt, um einen militärischen Standard oder eine militärische Spezifikation zu erfüllen, oder 2. geeignet für militärische Zwecke;

Ergänzende Anmerkung:
Körperpanzer-Schutzplatten siehe Unternummer 0013d2.

b) Konstruktionen aus metallischen oder nichtmetallischen Werkstoffen oder Kombinationen hieraus, besonders konstruiert, um militärische Systeme beschussfest zu machen, und besonders konstruierte Bestandteile hierfür;

c) Helme, die gemäß militärischen Standards bzw. Spezifikationen oder hierzu gleichwertigen Leistungsanforderungen hergestellt sind, und besonders konstruierte Bestandteile hierfür, d. h. Außenschale, Innenschale und Polsterung;

d) Körperpanzer und Schutzkleidung sowie Bestandteile hierfür, wie folgt:

1.weichballistische Körperpanzer oder Schutzkleidung, hergestellt nach militärischen Standards bzw. Spezifikationen oder hierzu gleichwertigen Anforderungen, und besonders konstruierte Bestandteile hierfür; Anmerkung: Für die Zwecke der Unternummer 0013d1 schließen militärische Standards bzw. Spezifikationen mindestens Spezifikationen für den Splitterschutz ein.

2. hartballistische Körperpanzer-Schutzplatten, die einen ballistischen Schutz größer/gleich Stufe III (NIJ 0101.06, Juli 2008) oder entsprechenden nationalen Anforderungen bewirken.

Anmerkung 1:
Unternummer 0013 umfasst auch Panzerplatten in besonders hergestellter Verbundbauweise oder einzelne Panzerplatten aus nur einem Werkstoff, die

a) einen ballistischen Schutz der Widerstandsklasse FB1/BR1 nach DIN EN 1522 bzw. DIN EN 1063 oder vergleichbare Norm oder besser oder

b) eine Sprengwirkungshemmung der Widerstandsklasse ER1/EPR1 nach DIN EN 13541 bzw. DIN EN 13123-1 oder vergleichbare Norm oder besser bewirken können.

Anmerkung 2:
Unternummer 0013b schließt Werkstoffe ein, die besonders konstruiert sind zur Bildung einer explosions-reaktiven Panzerung oder zum Bau militärischer Unterstände (shelters).

Anmerkung 3:
Unternummer 0013c erfasst nicht herkömmliche Stahlhelme, die weder mit Zusatzgeräten ausgerüstet noch für die Ausrüstung mit Zusatzgeräten geändert oder konstruiert sind.

Anmerkung 4:
Unternummern 0013c und 0013d erfassen nicht einzelne Helme, Körperpanzer oder Schutzbekleidung, wenn diese von ihren Benutzern zu deren eigenem persönlichen Schutz mitgeführt werden.

Anmerkung 5:
Nummer 0013 erfasst nur solche besonders für Bombenräumpersonal konstruierte Helme, die besonders für militärische Zwecke konstruiert sind.

Ergänzende Anmerkung 1:
Siehe auch Nummer 1A005 des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 in der jeweils geltenden Fassung.

Ergänzende Anmerkung 2:
„Faser- oder fadenförmige Materialien“, die bei der Herstellung von Körperpanzern verwendet werden, siehe Nummer 1C010 des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 in der jeweils geltenden Fassung.

Die 7. Änderungs-VO der AWV enthält zudem viele weitere Anpassungen und Änderungen zahlreicher Vorschriften. Der Einfachheit halber empfehlen wir, direkt die auf der Homepage des BAFA veröffentlichte Fassung zu konsultieren.

Links:
BAFA – Güterlisten

Quelle:
BAFA

Verfasst von:
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster


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