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AWV-Änderungen ab Januar 2025

Die Deutsche Bundesbank informiert über Änderungen im außenwirtschaftlichen Meldewesen, die zum 1. Januar 2025 in Kraft getreten sind. Ziel der Änderungen ist es, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren und die Meldeprozesse zu vereinheitlichen.

Um insbesondere kleine und mittlere Unternehmen sowie private Haushalte zu entlasten, werden die Meldeschwellen angehoben. Dies bedeutet, dass grundsätzlich ab einem Transaktionswert von 50.000 Euro eine Meldepflicht besteht.

Bisher optionale Felder zu den Kennzahlen des deutschen Konzerns werden zu Pflichtfeldern. Dies betrifft Angaben zur Bilanzsumme, den Jahresumsatz und die Zahl der Beschäftigten.

Um die Einhaltung der Meldefristen zu vereinfachen, werden die Meldetermine vereinheitlicht. Ab dem Berichtsmonat Januar 2025 gilt der 7. Werktag als einheitlicher Stichtag für die Abgabe der Transaktionsmeldungen, unabhängig von der Art der Transaktion. Für Meldungen über Bestände aus Forderungen und Verbindlichkeiten ist ab diesem Zeitpunkt der 15. Werktag Stichtag für die Abgabe der Meldung.

Die bisherigen Papiervordrucke werden durch sogenannte Erhebungsschaubilder ersetzt, die voraussichtlich ab Mitte 2025 im Allgemeinen Meldeportal Statistik (AMS) zur Verfügung stehen werden.

Weitere Änderungen betreffen neue Kennzahlen für Kryptowerte sowie Änderungen im Reiseverkehr und in der Seeschifffahrt.

Quellenangaben

Änderungen im Meldewesen

Deutsche Bundesbank

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz
Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH
Geschäftsführer der HZA HAMBURGER ZOLLAKADEMIE GmbH

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