Das ZIVIT hat bekanntgegeben, dass zum 13.01.2010 in der Unterlagenliste I0136 folgende neue Unterlagen zur Anmeldung in ATLAS AES zur Verfügung stehen:
3LLC/51E: „Einzelausfuhrgenehmigung des BAFA nach § 5 Abs. 1 AWV i.V.m. Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste zur endgültigen Ausfuhr von Waffen und sonstigen, nicht in der Kriegswaffenliste genannten Rüstungsgütern“
3LLC/51S: „Sammelausfuhrgenehmigung des BAFA nach § 5 Abs. 1 AWV i.V.m. Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste zur endgültigen Ausfuhr von Waffen und sonstigen, nicht in der Kriegswaffenliste genannten Rüstungsgütern“
3LLC/231: „Ausfuhrgenehmigung des BAFA nach § 5 Abs. 1 AWV i.V.m. Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste zur wiederholten vorübergehenden Ausfuhr von Waffen und sonstigen, nicht in der Kriegswaffenliste genannten Rüstungsgütern“
3LLC/A18: „Allgemeine Genehmigung Nr. 18“
3LLC/A19: „Allgemeine Genehmigung Nr. 19“
3LLC/A20: „Allgemeine Genehmigung Nr. 20“
3LLC/A21: „Allgemeine Genehmigung Nr. 21“
3LLC/A23: „Allgemeine Genehmigung Nr. 23“
3LNA/GN: „Erklärung des Anmelders, dass die Güter nicht vom Waffenembargo nach § 69p Abs. 1 AWV erfasst sind“
C052/GN: „Ausfuhrgenehmigung des BAFA für Waren und Technologien, die aufgrund der Republik-Guinea-Verordnung (EU) Nr. 1284/2009 Einschränkungen unterliegen“
Y920/GN: Waren und Technologien, die keinen Einschränkungen nach der Republik-Guinea- Verordnung (EU) Nr. 1284/2009 unterliegen“
Y921/GN: „Waren und Technologien, die aufgrund von Ausnahmeregelungen keinen Einschränkungen nach der Republik-Guinea-Verordnung (EU) Nr. 1284/2009 unterliegen.“
Zum 31.01.2010 entfallen folgende Codierungen und werden durch die neuen Codierungen ersetzt:
3LLB/51: „Ausfuhrgenehmigung des BAFA nach § 5 Abs. 1 AWV i.V.m. Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste zur endgültigen Ausfuhr von Waffen und sonstigen, nicht in der Kriegswaffenliste genannten Rüstungsgütern (ersetzt durch 3LLC/51E + 3LLC/51S)“
3LLB/231: „Ausfuhrgenehmigung des BAFA nach § 5 Abs. 1 AWV i.V.m. Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste zur wiederholten vorübergehenden Ausfuhr von Waffen und sonstigen, nicht in der Kriegswaffenliste genannten Rüstungsgütern (ersetzt durch 3LLC/231)“
3LLB/A18: „Allgemeine Genehmigung Nr. 18 (ersetzt durch 3LLC/A18)“
3LLB/A19. „Allgemeine Genehmigung Nr. 19 (ersetzt durch 3LLC/A19)“
3LLB/A20: „Allgemeine Genehmigung Nr. 20 (ersetzt durch 3LLC/A20)“
3LLB/A21: „Allgemeine Genehmigung Nr. 21 (ersetzt durch 3LLC/A21)“
3LLB/A23: „Allgemeine Genehmigung Nr. 23 (ersetzt durch 3LLC/A23)“
Das Schreiben des ZIVIT finden Sie im untenstehenden Link.