Eine ATLAS-Info weist darauf hin, dass mit der Unterlagencodierung 9DAB nicht die Handelsrechnung über den Verkauf der Ware aus dem Drittland in die Europäische Union angemeldet wird. Dafür ist die Unterlagencodierung 7HHY zu nutzen.
Mit Anmeldung der Unterlagencodierung 9DAB erklärt der Einführer, dass er Unterlagen vorlegen kann, aus denen ersichtlich ist, dass die Ware innerhalb der Europäischen Union zu Preisen und Bedingungen veräußert wurde, die den bei der Einfuhr angemeldeten Einfuhrpreis, respektive Zollwert, bestätigen. Solange diese Unterlagen nicht vorgelegt werden können, ist die Unterlagen-Codierung 9DAB nicht oder aber nicht als vorhanden anzumelden.
Quellenangaben
Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund)
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
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