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Alkohol: Vorläufige Einigung über modernisierte Besteuerungsregeln

Die EU modernisiert die Art und Weise, wie Alkoholprodukte besteuert werden, um bestehende Verzerrungen auf dem Binnenmarkt zu verringern.

Der Schwellenwert für die Anwendung der ermäßigten Steuersätze auf Bier mit niedrigem Alkoholgehalt wird von 2,8 % vol. auf 3,5 % vol. erhöht.
Die Sonderregelung für ermäßigte Verbrauchsteuersätze für kleine Hersteller von Bier und Ethylalkohol wird auf Hersteller anderer gegorener Getränke wie Most ausgeweitet.
Mit dem Vorschlag wird ein einheitliches Zertifizierungssystem in der EU eingeführt, sodass der Status unabhängiger, kleiner Erzeuger bestätigt und in allen EU-Ländern anerkannt wird.
Die Bedingungen für die Anwendung der Verbrauchsteuerbefreiung für denaturierten Alkohol, der beispielsweise in Reinigungsmitteln verwendet wird, werden präzisiert

Der Rat wird die neuen Vorschriften förmlich annehmen, sobald die Überarbeitung des Wortlauts der Vorschläge durch die Rechts- und Sprachsachverständigen abgeschlossen ist, und die nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung dieser Richtlinie werden ab 1. Januar 2022 gelten.

Quellenangaben

Excise duty: provisional agreement on modernised taxation rules for alcohol

Europäische Kommission

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster

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