Eine ATLAS-Meldung informiert über den Warenverkehr mit Japan (ATLAS-Einfuhr). Wie wir bereits in vergangenen Newslettern informierten, tritt das Freihandelsabkommen zwischen Japan und der Europäischen Union ab dem 1. Februar 2019 in Kraft.
Ab diesem Zeitpunkt können die ermäßigten Abgabensätze von Wirtschaftsbeteiligten beantragt und angewendet werden, wenn eine Bescheinigung U 110, U 111 oder U 112 angemeldet wird.
Weitere Informationen hierzu finden Sie in der ATLAS-Info 1221/19 des Informationstechnikzentrum Bund.
Quellenangaben
Informationstechnikzentrum Bund
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
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