Das Informationstechnikzentrum Bund informiert in einer ATLAS-Meldung über einen Fehler bei der systemseitigen Zollwertberechnung.
Durch einen Softwarefehler wurden bei der systemseitigen Zollwertberechnung die anteiligen Luftfrachtkosten nicht berücksichtigt. Damit wurden je nach Lieferbedingung die Einfuhrabgaben unzutreffend festgesetzt.
Die Behebung des Fehlers erfolgte am 22.10.2019 per Hotfix.
Die betroffenen Zollanmeldungen werden im Nachhinein identifiziert und überprüft. Ggf. erhalten Sie anschließend einen Nacherhebungs- oder Erstattungsbescheid.
Quellenangaben
Informationstechnikzentrum Bund
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster