Im Fall eines ungeregelten Brexits gelten für den Warenverkehr zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU ab dem 1. November 2019 ohne Übergangsfristen die allgemeinen zollrechtlichen Bestimmungen für Drittländer unter Berücksichtigung des Versandübereinkommens.
Eine aktuelle ATLAS-Info des Informationstechnikzentrum Bund informiert in diesem Kontext u. a. über EORI-Nummern, die Bewilligungen britischer Wirtschaftsbeteiligter und das Wartungsfenster „Brexit“.
Quellenangaben
Informationstechnikzentrum Bund
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
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