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CFIUS-Verschärfungen betreffen Unternehmen, die u.a. mit bestimmten USML und CCL-Technologien handeln

Das U.S. Department of the Treasury hat kürzlich mitgeteilt, dass es kurz davor steht, neue Vorschriften zu verabschieden, die für Nicht-US-Investoren gelten, die in US-Unternehmen, in US-Vermögenswerte und in US-Immobilien investieren wollen und die im Rahmen des CFIUS-Verfahrens überprüft werden. CFIUS steht für Committee on Foreign Investment in the United States. Die Verschärfungen werden auch europäische/deutsche Unternehmen betreffen.


In einem englischsprachigen AWA-Webinar informiert Sie unsere Dozentin Alexandra López-Casero kompakt über die Auswirkungen, die CFIUS auf Unternehmen haben kann.

// The Committee on Foreign Investment in the United States (CFIUS)
07.11.2019 von 14:30 bis 16:00 Uhr


Die neuesten Vorschriften definieren bestimmte Geschäftsaktivitäten in den USA, die der CFIUS-Anwendbarkeit unterliegen, wenn ein ausländischer Investor die Möglichkeit erhalten würde, auf wesentliche nicht-öffentliche technische Informationen im US-Unternehmen zuzugreifen, Mitgliedschafts- oder Beobachterrechte im Vorstand des Unternehmens zu erwerben oder an der inhaltlichen Entscheidungsfindung des zu erwerbenden Unternehmens beteiligt zu sein. Zu diesen Geschäftsaktivitäten gehören Aktivitäten im Zusammenhang mit „kritischer Technologie“ (bestimmte Güter, die bspw. auf der USML oder der CCL erfasst sind), „kritischer Infrastruktur“ und „sensiblen personenbezogenen Daten“.


Neue Vorschriften treten zum 13. Februar 2020 in Kraft

Die neuen Vorschriften sollen zum 13. Februar 2020 in Kraft treten. Sie setzen die bislang noch offenen Schritte um, die zur Umsetzung des Foreign Investment Risk Review Modernization Act of 2018 (FIRRMA) zur Änderung bestehender CFIUS-relevanter Vorschriften erforderlich sind. Nach ihrem Inkrafttreten gelten sie potenziell für jede Investition (auch Minderheitsbeteiligungen) einer nicht US-amerikanischen Person in ein Unternehmen, das in den USA ansässig und tätig ist.


Pflichtmitteilungen müssen nach CFIUS-Vorschriften rechtzeitig gemeldet werden

Geben Investitionsvorhaben ausländischer Investoren Anlass zur Sorge in Bezug auf die nationale Sicherheit der USA, können diese nach den CFIUS-Vorschriften nicht nur blockiert, bzw. aufgehoben, sondern auch mit erheblichen zivilrechtlichen Sanktionen bis zu einem Gesamtwert der Investition sowohl für den ausländischen Investor als auch für das Transaktionsobjekt (das Unternehmen/die Beteiligung in den USA) belegt werden, wenn Pflichtmitteilungen nach den CFIUS-Vorschriften nicht rechtzeitig gemeldet werden.


CFIUS-Risiken identifizieren und angemessen minimieren

Angesichts des Umfangs der FIRRMA-Änderungen und der damit verbundenen möglichen Strafen sollten Unternehmen, die in den Vereinigten Staaten tätig sind, ebenso wie potenzielle Investoren geplante Unternehmensbeteiligungen, Finanzierungsvorhaben und andere Anlagetransaktionen sorgfältig prüfen, um mögliche CFIUS-Risiken zu identifizieren und angemessen zu minimieren.

Quellenangaben

How the Latest CFIUS Regulations Will Impact U.S. and Non-U.S. Companies and Investors

Blogbeitrag auf „drinkerbiddle“

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster

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