Bestimmte veraltete nationale Unterlagencodierungen werden laut einer ATLAS-Meldung zum 28.02.2022 beendet.
Sie sind dann nicht mehr zu verwenden. Es handelt sich dabei um:
1 CCG Bescheinigung für nordischen Kabeljau (Gadus norrhua)
1 CCH Bescheinigung für Heringe
8 GGD Amtliche Bescheinigung für die Einfuhr von Futtermitteln nach § 34c FuttMV oder § 34d FuttMV.
9 DER Abtretungsanzeige / Verpfändungsanzeige gemäß § 46 AO.
Quellenangaben
ATLAS-Info 0273/22
Informationstechnikzentrum Bund
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
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