Das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) veröffentlichte am 1. März 2016 eine ATLAS-Info, die über Änderungen von ATLAS-Einfuhr im Zuge der Anwendbarkeit des Unionszollkodex (UZK) ab dem 1. Mai 2016 informiert. In der Mitteilung geht es um Änderungen betreffend das Umwandlungsverfahren, die aktive Veredelung (Zollrückvergütungsverfahren) sowie Änderungen bei Zolllagern des Typs D und E.
Umwandlungsverfahren
Laut ITZBund werden Bewilligungen für das Umwandlungsverfahren ab dem 1. Mai 2016 als Bewilligungen für die aktive Veredelung (Nichterhebungsverfahren) fortgeführt. Dafür werden neue Bewilligungsnummern vergeben. Die Bewilligungsnummern für die Überführung im vereinfachten Verfahren (S3-/ A3-Bewilligungen) bleiben bestehen.
Aktive Veredelung (Zollrückvergütungsverfahren)
Bewilligungen für die aktive Veredelung (Zollrückvergütungsverfahren) werden ab dem 1. Mai 2016 als Bewilligungen für die aktive Veredelung (Nichterhebungsverfahren) fortgeführt. Auch dafür werden neue Bewilligungsnummern vergeben. Bewilligungen für die Überführung im vereinfachten Verfahren (S4-/ A4-Bewilligungen) werden ab dem 1.Mai 2016 als Bewilligungen der Unterarten S3 bzw. A3 fortgeführt. Infolgedessen werden ebenfalls neue Bewilligungsnummern vergeben.
Zolllager des Typs D sowie des Typs E, die wie D bewilligt wurden
Für Waren, die ab dem 1. Mai 2016 in Zolllagern des Typs D und E, die wie D bewilligt wurden, übergeführt werden, sind bei der Beendigung des Zolllagerverfahrens durch Überlassung in den zollrechtlich freien Verkehr die Bemessungsgrundlagen anzuwenden, die bei der Zollschuldentstehung gelten (inkl. des dann geltenden Umrechnungskurses).
Für Waren, die vor dem 1. Mai 2016 in Zolllagern des Typs D und E, wie D bewilligt, übergeführt wurden, können bis zum Ablauf der Übergangsfrist am 31. Dezember 2018 weiterhin die Bemessungsgrundlagen angewendet werden, die bei der Einlagerung festgestellt wurden.
Weitere Informationen zu den vom ITZBund kommunizierten Änderungen bei ATLAS-Einfuhr können Sie der ATLAS – Info 0842/16 entnehmen.
Link:
Quellen:
Seminartipps:
UZK – Der Unionszollkodex – Basismodul – Überblick
Der Zollkodex der Europäischen Union findet Anwendung
Intensiv-Workshop – Aufbaumodul – Der Unionszollkodex
Die Neuausrichtung der Zollprozesse – Hilfestellung, Umsetzung, Anwendung und Fristen
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