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ATLAS-Ausfuhr: Angabe des außenwirtschaftsrechtlichen Ausführers

Eine ATLAS-Meldung informiert über die Angabe des außenwirtschaftsrechtlichen Ausführers, wenn dieser über keine EORI-Nummer verfügt, jedoch Inhaber einer TCUI-Nummer ist.

Weicht der außenwirtschaftsrechtliche Ausführer vom zollrechtlichen Ausführer ab, ist seit Inbetriebnahme des ATLAS-Ausfuhr Release 2.4.4 die Unterlagencodierung 3LLK anzumelden. Dabei muss im Datenfeld „Referenz“ die EORI-Nummer des außenwirtschaftsrechtlichen Ausführers angemeldet werden. Verfügt dieser jedoch über keine EORI-Nummer, aber über eine TCUI-Nummer, ist wie folgt zu verfahren:

In einer Übergangszeit bis Ende 2019 ist der abweichende außenwirtschaftsrechtliche Ausführer weiterhin in der Datengruppe „Ausführer“ und der zollrechtliche Ausführer in dem Datenfeld „KOPF / Vermerk“ in der Form „Ausführer nach Art. 1 Nr. 19 UZK-DA: (Firmen-) Name, Straße, PLZ, Wohnort, Land“ anzumelden.

Detaillierte Informationen können Sie der ATLAS-Info 3188/19 entnehmen.

Quellenangaben

ATLAS-Info 3188/19

Informationstechnikzentrum Bund

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster

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