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ATLAS Ausfuhr (AES) Release 2.0.1 - Anmeldung zur Ausfuhr genehmigungspflichtiger Waren

 

das ZIVIT (Zentrum für Informationsverarbeitung und Informationstechnik) hat auf der Homepage der deutschen Zollverwaltung die wesentlichen Neuerungen zu ATLAS Ausfuhr (AES) Release 2.0.1. bekanntgemacht.

 

Neben Angaben zur Ausfuhr von Marktordnungswaren, inkl. Zahlungsantrag sowie zu den Verfahrensübergängen zur aktiven Veredelung, dem Umwandlungsverfahren und dem Zolllager; der Ausfuhr in der passiven Veredelung, der Anpassung der Ausfuhranmeldung an den Anhang 30A ZK-DVO und dem Nachforschungsverfahren wurde insbesondere auch auf die Neuerungen zur Anmeldung zur Ausfuhr genehmigungspflichtiger Waren hingewiesen.

 

Bei der Ausfuhr genehmigungspflichtiger Güter wurden folgende Neuerungen bekanntgegeben:

 

Folgende Genehmigungen können künftig über ATLAS (voraussichtlich ab 01.04.2009) von den Zollbehörden elektronisch geprüft bzw. online abgeschrieben werden:

 

 Einzelgenehmigungen,

 Ausfuhrgenehmigungen für Güter, die zum Zweck der Folter verwendetwerden können

 Komplementärgenehmigungen (keine Abschreibung / Meldepflicht)

 Sammelausfuhrgenehmigungen (keine Abschreibung / Meldepflicht)

 Höchstbetragsgenehmigung

 Nullbescheid