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Internetausfuhranmeldung Plus (IAA Plus) zum IT-Verfahren ATLAS-Ausfuhr kommt vorauss. zum 01.04.2009

Ab dem 1. Juli 2009 besteht die Pflicht zur Abgabe elektronischer Ausfuhranmeldungen. Ausnahmen sind grundsätzlich nur zulässig, wenn die Systeme aufgrund technischer Fehler nicht zur Verfügung stehen.

 

Ausführer sind frei in der Entscheidung, eine kommerzielle Software zur Anbindung an ATLAS anzuschaffen, oder die Internetzollanmeldung, die das BMF zur verfügung stellt, kostenlos zu nutzen. Das BMF hat heute über die Homepage der deutschen Zollverwaltung im Zusammenhang mit der Einführung von ATLAS-Ausfuhr (Release 2.0) darauf hingewiesen, dass voraussichtlich ab 1. April 2009 die Möglichkeit besteht, Ausfuhranmeldungen online im Internet auszufüllen und mit einem elektronischen Zertifikat abzugeben, wenn die Ausfuhrsendung bei einer deutschen Ausfuhrzollstelle angemeldet wird.

 

Die Zollverwaltung nutzt das für papierlose Steuererklärungen bereits von den meisten Bundesländern akzeptierte Zertifikat von ELSTER und ermöglicht damit den Verzicht auf die Unterschrift. Mit dem elektronischen Zertifikat können die Zollstellen feststellen, von wem eingehende Ausfuhranmeldungen stammen und gleichzeitig alle zollrechtlichen Entscheidungen zur Überführung von Waren in das Ausfuhrverfahren zurück an den Absender übermitteln. Damit können Wirtschaftsbeteiligte erstmals alle wesentlichen Vereinfachungen vollständig papierlos über das Internet abwickeln. Die Vorlage einer handschriftlich unterzeichneten Ausfuhranmeldung bei der Ausfuhrzollstelle ist nicht mehr erforderlich. Rückantworten der Ausfuhrzollstelle werden dem Beteiligten übermittelt.

 

Die neue Technik bietet ein Maximum an Datensicherheit. Die Nutzung dieses Verfahrens ist freiwillig und verlangt von den Nutzern lediglich einen Standardbrowser als technische Zugangsvoraussetzung. Die als Serviceleistung der Zollverwaltung bekannte IAA zur Erstellung einer Zollanmeldung zur Überführung von Waren in das Ausfuhrverfahren im Normalverfahren bleibt selbstverständlich bestehen.

 

Die IAA Plus bietet folgende Vorteile:

 

- kostenneutrale Anbindung auch kleiner und mittelständischer Unternehmen an ATLAS, um die neuen rechtlichen Vorgaben zu erfüllen;

- internationale Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittelständischer Unternehmen wird gesichert, da übrige EU-Mitgliedstaaten ihren Unternehmen vergleichbare Zugänge zu den Zollsystemen anbieten;

- verbesserter Zugang für Bürger und Unternehmen an das ATLAS-System, da es keiner körperlichen Vorlage der Ausfuhranmeldung bei der Ausfuhrzollstelle mehr bedarf; im Verfahren "Zugelassener Ausführer" können die Ausfuhranmeldungen 24 Stunden, 7 Tage die Woche bearbeitet werden;

- Optimierung des Servicegedankens bei der Abwicklung von elektronischen Zollfachverfahren.

 

Funktionsumfang der IAA Plus

Mit der IAA Plus wird der volle Funktionsumfang von ATLAS Ausfuhr zur Verfügung gestellt (Ausnahme "Vertrauenswürdige Ausführer (VA)" gemäß § 13 AWV).

 

Somit können mit der IAA Plus Ausfuhranmeldungen

 

im Normalverfahren

 

 

- für das einstufige und zweistufige Ausfuhrverfahren,

- mit Antrag auf Abfertigung außerhalb des Amtsplatzes gemäß § 9 (2) AWV,

- für MO-Waren,

- für genehmigungspflichtige Waren mit Online-Abschreibungen von Ausfuhrgenehmigungen des BAFA und

 

im vereinfachten Verfahren

 

 

für unvollständige Anmeldungen,

mit Antrag auf Abfertigung außerhalb des Amtsplatzes gemäß § 9 (2) AWV und

mit Bewilligung zum Zugelassenen Ausführer (ZA)

 

erstellt und an die Zollverwaltung übermittelt werden.

 

Des Weiteren werden in der Anwendung IAA Plus folgende Komponenten zusätzlich zur Verfügung gestellt:

 

- Hinterlegung der eingegangene Antwortnachrichten in einem "Postfach",

- die Möglichkeit des Herunterladens des Ausfuhrbegleitdokuments (ABD), um dieses auszudrucken,

- Speicherung und Einsicht alter (vorheriger) Ausfuhrvorgänge.

- die Möglichkeit des Herunterladens des Ausgangsvermerks für Umsatzsteuerzwecke, um diesen auszudrucken.

 

Voraussetzungen zur Nutzung der IAA Plus

Zur Nutzung der IAA Plus sind eine vom Informations- und Wissensmanagement Dresden vergebene Zollnummer und ein gültiges ELSTER-Zertifikat erforderlich. Hierbei ist zu beachten, dass in den Stammdaten des Zolls die Steuernummer hinterlegt sein muss, welche dem ELSTER-Zertifikat zugrunde liegt, da sonst eine Verbindung zwischen dem IAA Plus Nutzer und dem Zertifikatinhaber nicht hergestellt werden kann. Zur Erteilung eines ELSTER Zertifikates vgl.: www.elsteronline.de.

 

Ein Merkblatt zur Nutzung der IAA Plus wird rechtzeitig vor in Betriebnahme der IAA Plus veröffentlicht.

 

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