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Änderungen der Anhänge der Dual Use Verordnung 1334/2000 in Kraft

der Rat der Europäischen Union hat die Verordnung (EG) Nr. 1334/2000 für die Kontrolle der Ausfuhr von Gütern und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck mit der Verordnung (EG) Nr. 1183/2007 aktualisiert, geändert und veröffentlicht.

 

Diese ist seit dem 21.11.2007 gültig.

 

Anhang I

Der Anhang I der EG-Dual-Use-VO Nr. 1334/2000 legt für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine einheitliche Güterliste fest, die diejenigen Gütter mit doppeltem Verwendungszweck (sogenannte Dual-Use-Güter) erfasst, für die bei Ausfuhren aus dem Gemeinschaftsgebiet eine Genehmigungspflicht besteht.

 

Anhang I der EG-Dual-Use-VO fasst die international vereinbarten Kontrollen für Dual-Use Güter aus den Exportkontrollregimen zusammen. Unberücksichtigt bleiben dabei nationale Kontrollen, die über die auf den Regimen basierenden Kontrollen hinausgehen.

In Deutschland ist für die Feststellung einer Genehmigungspflicht für Dual-Use Güter deshalb zusätzlich die Ausfuhrliste zu beachten.

 

Zu beachten sind auch die Allgemeinen Anmerkungen zu Anhang I. In diesen finden sich Regelungen u.a. zu Bestandteilen, Technologien oder Software.

 

Anhang IV

Nur wenige Güter des Anhang I sind innerhalb der Gemeinschaft noch genehmigungspflichtig. Diese Güter sind in Anhang IV der aktuell gültigen Verordnung genannt.

 

Zur besseren Übersicht wird der Anhang I in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1183/2007 auf der Homepage des BAFA getrennt nach den einzelnen Kapiteln dargestellt. Überdies wird dort ein Änderungsüberblick sowie ein Stichwortverzeichnis zur Verfügung gestellt.

 

Die offizielle und rechtsgültige Version finden Sie mit Hilfe des Verweises unter "Weiterführende Dokumente" auf der Seite der EU.

 

Quelle: www.ausfuhrkontrolle.info / Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle