Hand mit virtuellen Nachrichten

Änderung der restriktiven Maßnahmen gegen Liberia

Mit der Verordnung (EG) Nr. 234/2004 des Rates werden die technische und finanzielle Unterstützung Liberias im Zusammenhang mit militärischen Aktivitäten, die Einfuhren von Rohdiamanten aus Liberia sowie die Einfuhren von Rundholz und holzwirtschaftlichen Erzeugnissen mit Ursprung in Liberia untersagt.

 

Die bislang erlassenen Rechtsakte machten es erforderlich, das aufgrund von Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 234/2004 bestehende Ausfuhrverbot für Rundholz und holzwirtschaftliche Erzeugnisse mit Ursprung in Liberia mit Wirkung vom 23. Juni 2006 auszusetzen und die Artikel 3 und 4 der genannten Verordnung mit Wirkung vom 13. Juni 2006 zu ändern, um insbesondere die Unterstützung der Polizei- und Sicherheitskräfte der Regierung Liberias zu ermöglichen (AWA-Newsletter vom 26.07.2006 zur Änderung der VO (EG) Nr. 234/2000 durch die VO (EG) Nr. 1126/2006.

 

Am 20. Juni 2006 verabschiedete der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen die Resolution 1689(2006). Damit wurde unter anderem der Beschluss gefasst, das nach mehreren Verlängerungen am 20. Juni 2006 außer Kraft getretene Einfuhrverbot für Rundholz und holzwirtschaftliche Erzeugnisse mit Ursprung in Liberia nicht zu verlängern. Der Sicherheitsrat bekundete ferner seine Entschlossenheit, das Verbot wieder in Kraft zu setzen, falls Liberia binnen neunzig Tagen der Empfehlung des von der liberianischen Regierung eingesetzten Überwachungsausschusses für die Reform der Forstwirtschaft nicht Folge leiste

und das angemahnte Forstgesetz nicht verabschiede.

 

Am 20. Oktober 2006 hat der Sicherheitsrat diese Frage erneut geprüft und befand, dass Liberia das erforderliche

Forstgesetz verabschiedet hat. Er hat daher beschlossen, das Verbot nicht erneut in Kraft zu setzen.

 

Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 234/2004, der die Einfuhr aller Rundhölzer und holzwirtschaftlichen

Erzeugnisse mit Ursprung in Liberia untersagt und vom 23. Juni 2006 bis zum 18. September 2006 ausgesetzt

war, wird deshalb rückwirkend zum 19. September 2006 aufgehoben.