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Neue ZK-DVO veröffentlicht

Die Europäische Kommission hat die Verordnung mit Durchführungsvorschriften zu den Veränderungen, die Rat und Parlament im Jahre 2005 am Zollkodex der Gemeinschaft vorgenommen haben, erlassen. Durch diese Verordnung solle die Sicherheit beim Verbringen von Waren in und aus der EU erhöht und zuverlässigen Wirtschaftsbeteiligten Erleichterungen geboten werden. Mit der Verordnung wird eine Regelung zur Verbesserung der Risikoanalyse für Waren, die die EU-Grenzen überqueren, geschaffen. Ab dem 1. Januar 2008 gelten für Handelsunternehmen, die bestimmten anspruchsvollen Sicherheitskriterien genügen, die so genannten „zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten“, Maßnahmen zur Erleichterung ihrer Tätigkeit, und ab dem 1. Juli 2009 wird ein elektronisches System zum Austausch von Vorabinformationen zwischen Wirtschaftsbeteiligten und Zollbehörden für alle Waren eingeführt, die in die Gemeinschaft verbracht werden oder sie verlassen. Auch bei den Ausfuhranmeldungen ist dann grundsätzlich nach einem elektronischen Verfahren vorzugehen, um die Zollabwicklung zu beschleunigen.

 

„Den Zollbehörden kommt heute auch eine entscheidende Funktion bei der Terrorismusbekämpfung zu. In Anbetracht des ständig zunehmenden Welthandels müssen wir allerdings ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Sicherheit und Erleichterung des Handels anstreben“, sagte László Kovács, für Steuern und Zollunion zuständiges Mitglied der Kommission. „Zuverlässigen Handelsunternehmen müssen angemessen weitreichende Maßnahmen zur Erleichterung der Grenzabfertigung zur Verfügung stehen“.

 

Ziel der neuen Maßnahmen ist es, für die Zollkontrollen, denen in die und aus der Gemeinschaft verbrachte Waren unterzogen werden, ein noch höheres Schutzniveau festzulegen.

 

Sie beinhalten Folgendes: Einführung eines neuen Regelungsrahmens für das Risikomanagement; Gewährung des Status des „zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten“ für zuverlässige Handelsunternehmen; Verpflichtung zur Übermittlung von Vorabinformationen für alle Waren, die in das und aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft verbracht werden; Erleichterung des Informationsaustauschs zwischen Zollbehörden.

 

 

Neuer Regelungsrahmen für das Risikomanagement

 

Um illegale Waren abzufangen, die über die EU-Grenzen geschafft werden sollen, wie Drogen, Sprengstoffe, Nuklear- oder Chemiewaffen, kommt es entscheidend auf den effizienten Einsatz der Fachkenntnisse der Zollbehörden, moderner IT-Systeme und einer effizienten Risikobewertung an.

 

Mit der neuen Verordnung wird ein besserer Mechanismus zum Austausch von Risikoinformationen eingeführt, und es werden gemeinschaftsweit einheitliche Risikoselektionskriterien für computergestützte Grenzkontrollen festgelegt.

 

 

Der zugelassene Wirtschaftsbeteiligte

 

Zuverlässige, die Zollvorschriften befolgende Handelsunternehmen werden als „zugelassene Wirtschaftsbeteiligte“ (ZWB) anerkannt; mit der ZWB-Bescheinigung können sie Erleichterungen bei den Grenzabfertigungen in Anspruch nehmen, auch in Bezug auf Sicherheitsaspekte.

 

Durch das ZWB-Konzept kann die Lieferkette von Anfang bis Ende sicherer gestaltet werden. Die Anerkennung als ZWB ist dem Handelsunternehmen von großem Nutzen, da sie die Befolgung wirksamer Sicherheitskriterien und –prüfungen demonstriert. Unternehmen, die dem Kreis der zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten angehören, genießen somit Wettbewerbsvorteile.

 

 

Vorabinformationen über Waren, die in das EU-Zollgebiet kommen oder es verlassen

 

Die Wirtschaftsbeteiligten haben summarische Zollanmeldungen für alle Waren abzugeben, die in das oder aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft verbracht werden.

 

Dies ermöglicht den Zollbehörden, die Risikoanalyse zu optimieren, sie nämlich bereits vor Grenzübergang der Waren durchzuführen, und sich speziell auf Hochrisikosendungen zu konzentrieren, da entsprechende Daten bereits frühzeitig vorliegen.

 

Außerdem können die Waren nach ihrer Ankunft rascher abgefertigt werden, was für die Wirtschaftsbeteiligten von Nutzen ist.

 

 

Ausfuhrkontrollsystem

 

Die Zollverwaltungen werden nach der neuen Regelung dafür sorgen müssen, dass zwischen den beteiligten Zollstellen elektronisch Ausfuhrinformationen ausgetauscht werden. Dies bildet den ersten Schritt hin zu einer umfassenden Umstellung des EU-Zolls auf EDV im Rahmen des so genannten Elektronik-Zoll-Projekts.

 

Sobald alle Mitgliedstaaten dem Ausfuhrkontrollsystem angeschlossen sind (dies soll spätestens im Juli 2007 der Fall sein), erhalten die Exporteure der Gemeinschaft unmittelbar nach Abgang der Waren die Ausfuhrbescheinigung, was alle weiteren Verfahren (wie z.B. MwSt-Erstattung) beschleunigt.

 

 

Hintergrund

 

Zusammen mit den Wirtschaftsbeteiligten haben die Zollbehörden eine große Rolle dabei zu spielen, die Lieferkette zu sichern und gleichzeitig den rechtmäßigen Handel zu erleichtern.

 

Terroranschläge, die sich auf die internationale Lieferkette auswirken, bedrohen nicht nur Menschenleben, sondern bringen auch den internationalen Handel zum Halt, was katastrophale Folgen auf die Weltwirtschaft haben kann.

 

Im Kontext des EU-Zoll-Sicherheitsprogramms nahmen das EU-Parlament und der Rat im Jahre 2005 die so genannte „sicherheitsbedingte Änderung“ des Zollkodex der Gemeinschaft an (siehe IP/05/209), das den rechtlichen Rahmen für die mit der heutigen Verordnung beschlossenen Maßnahmen bietet.

 

 

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