Am 6. April 2021 wurde das Siebte Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen (7. VStÄndG) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Zum 1. Juli 2022 treten weitere Änderungen in Kraft, die sich aus dem 7. VStÄndG ergeben.
Dazu gehört die Möglichkeit, Umsätze oder Waren von der Mehrwertsteuer bzw. den Verbrauchsteuern zu befreien, wenn diese für Streitkräfte von Mitgliedstaaten der Europäischen Union bestimmt sind. Für die Streitkräfte der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) gelten dann die gleichen steuerrechtlichen Vergünstigungen wie für die Streitkräfte der NATO.
Im Bereich der Genussmittelsteuern und im Energiesteuergesetz ergeben sich ebenfalls Änderungen. Mehr Infos…
Quellenangaben
Siebtes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
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